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Datenschutzgrundverordnung für Verbraucher

Das müsst ihr tun - erst lesen, dann klicken!

Unsplash/Avi Richards

Seit heute (25. Mai) gilt die Datenschutzgrundverordnung. Sie soll euch einen besseren Schutz eurer Daten bringen. Allerdings müsst ihr die neuen Rechte auch aktiv wahrnehmen. Das solltet ihr wissen.

Sie hageln nur so ins Mail-Postfach: Die Nachrichten von Unternehmen, die nachfragen, ob sie weiterhin eure Daten verwenden dürfen. Viele haben auch einen ganz praktischen Button, den ihr klicken könnt, um dem zuzustimmen. Doch genau bei solchen Mails, die euch die Zustimmung so leicht machen, solltet ihr aufmerksam sein: Genau lesen, welcher Datenerhebung ihr da im Einzelnen zustimmt:

"Wenn ich den Newsletter weiter bekommen möchte oder die Mails von einem Online-Shop, dann sollte ich mir das ansehen und gegebenenfalls zustimmen. Allerdings sollte ich mir schon anschauen, in was ich da einwillige. Es kann natürlich sein, dass ein Unternehmen sagt, ich will mir da noch viel weitreichendere Rechte für die Verwendung der Daten dieses Menschen sichern als ich sie bisher habe. Und ich als Verbraucher habe dann weniger Datenschutz als vorher - auch, was die Weitergabe an andere Firmen angeht." Florian Regensburger, Netz-Experte 

Achtung, Phishing!

Wenn ihr die Flut an Zustimmungs-Mails durch geht, achtet  genau auf den Absender: Es könnte sein, dass sich Phishings-Mails darunter befinden, also Mails, die illegal Daten von euch abgreifen wollen. Und es besteht die Gefahr, dass ihr euch durch den Klick auf einen Zustimmungsbutton Schadsoftware runterladet. 

Daten besser schützen

Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung habt ihr als Verbraucher das Recht, euch an jedes Unternehmen zu wenden und zu erfahren, welche Daten über euch gespeichert sind und zu welchem Zweck.  Und das geht sogar noch weiter:

"Ich kann auch die Löschung dieser Daten verlangen. Wenn ich diese Recht wahrnehme, habe ich die Möglichkeit zu einem besseren Datenschutz als bisher. Wenn ich nichts mache oder in alles blind einwillige, ist es auch nicht besser als es jetzt ist." Florian Regensburger

Zustimmung zurückziehen

Auch wenn ihr euch "verklickt" und einer Nutzung eurer Daten aus Versehen zugestimmt habt, ist es noch nicht zu spät: Ihr könnt euch mit den neuen Rechten, die ihr durch die neue Datenschutzgrundverordnung habt, an das Unternehmen wenden und nicht nur erfragen, welche Daten gespeichert und an Dritte weitergegeben werden, sondern auch dieser Nutzung widersprechen und die Löschung der Daten beantragen. Die Unternehmen sind dazu verpflichtet, die Daten zu löschen. Es drohen ihnen Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Das sind wesentlich höhere Strafen als bisher.

Private Website oder Vereine: Was müssen sie tun

Wer zum Beispiel die Website eines Vereins oder einer Elterninitiative betreut und auch Fotos der Mitglieder veröffentlicht, sollte sich die schriftliche Zustimmung jedes Einzelnen für diese Veröffentlichung holen. Dieser Aufwand ist leider unumgänglich, wenn man rechtlich auf der sicheren Seite sein will, sagt Florian Regensburger. Das gilt streng genommen auch, wenn man Administrator einer WhatsApp-Gruppe ist.

Viele Ein-Mann-Betriebe oder Vereine fürchten sich vor hohen Strafen, die sie aufgebrummt bekommen könnten, wenn sie nicht alle Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung richtig erfüllen. Doch Kleinstbetriebe und Vereine haben wohl nichts zu befürchten.

"Es ist nicht so, dass ein Verein oder ein Ein-Mann-Betrieb, der einen Online-Shop hat, Millionenstrafen zu fürchten hat. Thomas Kranig vom Bayerischen Landesamt für Datenschutz sagt immer wieder, dass sie nicht vorhaben, überhaupt irgendwelche Strafen zu verhängen, wenn nicht ganz klar ersichtlich ist, dass der Mensch, der den Verstoß begangen hat, wissentlich etwas Verbotenes getan hat. Das sind die Ankündigungen, man muss sehen, wie es dann wirklich gehandhabt wird." Florian Regensburger

Das gesamte Interview könnt ihr in unserem Update-Podcast nachhören!

[Sendung: Update]

Kurzzusammenfassung

Ab morgen gilt die Datenschutzgrundverordnung, die private Daten vor den Unternehmen besser schützen soll - Verbraucher können auch eine Löschung der Daten verlangen. Sie müssen die neuen Rechte aktiv wahrnehmen.