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Schnupfen, Husten, Heiserkeit

Was darfst du, wenn du krankgeschrieben bist?

Bild: colourbox

Die erste Erkältung des Herbst kommt bestimmt und dein Arzt hat dich krankgeschrieben? Was darfst du dann privat eigentlich noch machen - und was nicht? Antworten von BAYERN 3 Rechtsexperte Kay Rodegra.

1. Gelber Schein bedeutet nicht Hausarrest

Wenn du krank bist, sollst du dich schonen und erholen. Das bedeutet aber nicht, dass du "Hausarrest" hast.

Man darf das Haus und das Bett verlassen, wenn man krankgeschrieben ist. Man darf spazieren gehen, einkaufen, sogar Restaurantbesuche sind erlaubt – vorausgesetzt der Arzt gibt grünes Licht.“ (BAYERN 3 Rechtsexperte Kay Rodegra)

Prinzipiell ist alles erlaubt, was deine Genesung fördert – bei Depressionen oder Burnout kannst du dich natürlich mit Freunden treffen oder Sport machen. Genauso kannst du dich auch bei deinen Eltern oder deinem Partner einquartieren, damit du dort versorgt wirst. Generell gilt: Wenn du unsicher bist, ob Bettruhe zwingend erforderlich ist, frag lieber nochmal deinen Arzt. Deinem Arbeitgeber musst du übrigens nicht sagen, was du hast. Allerdings kann es durchaus Sinn machen, deinem Chef die Art deiner Krankheit zu nennen, damit er sich nicht wundert, falls er dich im Schwimmbad oder im Restaurant sieht. 

2. Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot

Was viele nicht wissen: Eine Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot, sondern lediglich eine Prognose des Arztes über die Länge deiner Erkrankung. Fühlst du dich schon früher als erwartet wieder richtig gesund, darfst du auch zur Arbeit gehen. Das hängt natürlich auch von der Art der Erkrankung ab. Jemand, der einen Bürojob hat, kann mit einem gebrochenen Bein sicherlich eher wieder arbeiten als ein Bauarbeiter. Man sollte aber zu Hause bleiben, wenn man eine ansteckende Krankheit hat. Der Arbeitgeber kann dich in einem solchen Fall sogar sofort nach Hause schicken, da er nicht nur dir gegenüber, sondern auch gegenüber den anderen Mitarbeitern eine Fürsorgepflicht hat.

3. Wann eine Kündigung droht

Wenn dein Arbeitgeber konkrete Hinweise hat, dass du nur blau machst, darf er dich zu Hause besuchen oder sogar einen Detektiv anheuern. Bestätigt sich sein Verdacht, kannst du fristlos gekündigt werden und musst auch die Kosten für den Detektiv übernehmen. Ganz davon abgesehen: es ist auch ziemlich unkollegial, einfach blau zu machen.

Auch wichtig: Hast du einen Nebenjob, ist es problematisch, wenn du diesen während der Krankschreibung weiterhin ausübst. Du darfst nichts machen, was deine Genesung verhindert bzw. verzögert. Es kommt auch auf die Art des Nebenjobs an. Dein Chef wird auch wenig Verständnis dafür haben, wenn eine Krankmeldung für deinen Hauptjob vorliegt, Du aber fit genug bist, einen Nebenjob auszuüben.

Kurzzusammenfassung

Dich hat's erwischt und der Arzt hat dich krankgeschrieben. Und nun? Gefesselt ans Bett?! Nein, nicht zwingend. Je nachdem was du hast, darfst du auch trotz Krankschreibung noch ein bisschen am Leben teilnehmen - ein kurzer Spaziergang tut dir beispielsweise bei fast allen Erkrankungen gut. Prinzipiell ist alles erlaubt, was deine Genesung fördert und alles verboten, was diese verlängert oder gefährdet.