Ein kleines Kind ist stolz wie Bolle, weil es einen tollen Luftballon bekommen hat. So einen schön großen aus Metallfolie. Dummerweise fliegt dem Kind der Ballon weg. Schon mal echt ein Grund zum Heulen. Noch blöder ist allerdings, dass der Ballon in der S-Bahn-Station am Münchner Stachus weggeflogen und an der Oberleitung zerplatzt ist. Dann gab’s einen Kurzschluss und die S-Bahn-Stammstrecke war am Neujahrstag für Stunden gesperrt. Und das war dann für Tausende ein Grund zum Heulen.
Wenn eindeutig ermittelt werden kann, welches Kind den Schaden ausgelöst hat, dann haften die Eltern dafür. Oder im Idealfall natürlich deren Haftpflichtversicherung. Denn metallbeschichtete Luftballons mitzunehmen ist an Bahnhöfen schlicht verboten. Das steht in der Hausordnung der Deutschen Bahn. Eben weil ein einziger Luftballon so viel Schaden anrichten kann.
Es gibt von der Bahn sogar extra Videos, die vor den Ballons im Bahnhof warnen. Also nach dem nächsten Volksfestbesuch Bahnfahren ohne Ballon – oder Taxi fahren mit Ballon. Und es zeigt sich einmal mehr, wie wichtig eine Haftpflichtversicherung ist.
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