"Es ist nicht, wonach es aussieht..."

Pärchen treibt es etwas zu wild mitten in München!

Bild: dpa/picture-alliance

Ein liebeshungriges Paar muss mehrere tausend Euro Geldstrafe zahlen - wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Über den delikaten Fall berichtet jetzt das Amtsgericht München und warnt damit auch vor zum Beispiel faschingsbedingten Aussetzern.

Am helllichten Vormittag des Palmsonntags hatten die beiden Oralverkehr in der Öffentlichkeit, und zwar auf der Motorhaube eines mitten auf der Maximilianstraße geparkten Autos. Davon ist das Gericht überzeugt. 

Der angeklagte Dekorateur erklärte dagegen, er habe lediglich versucht, den Druckknopf am Body der 36-jährigen Münchner Deutschlehrerin zu schließen, doch der sei defekt gewesen und habe sich immer wieder geöffnet – deshalb habe er vor ihr gekniet.

Unstrittig ist dagegen, dass das Paar an dem Tag ziemlich betrunken war. Der Richter wertete zugunsten der Angeklagten, dass beide vom Alkohol enthemmt waren und keine Kinder das Treiben der beiden beobachtet hatten. Die Strafe für diese Erregung öffentlichen Ärgernisses betrug dann letztlich ein bis drei Nettomonatsgehälter.

Quelle: BR24 / Christine Gaupp und Gerhard Brack

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Kurzzusammenfassung

Ein liebeshungriges Paar muss mehrere tausend Euro Geldstrafe zahlen - wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Über den delikaten Fall berichtet jetzt das Amtsgericht München und warnt damit auch vor zum Beispiel faschingsbedingten Aussetzern.