Sich in den Garten setzen und entspannt eine Zigarette anzünden – für Andrea und Dirk Dowe gehört das eigentlich zur Lebensqualität. Doch entspannt ist hier schon lange nichts mehr. Denn wenn die beiden nach Feierabend rauchend auf der Terrasse ihres Reihenhäuschens in einem Dortmunder Vorort sitzen, gibt es regelmäßig Zoff mit den Nachbarn.
Am Donnerstag (08.06.2017) hat das Dortmunder Landgericht im Berufungsprozess das Urteil gesprochen worden: Mit "Rauchen nach Stundenplan" kann man das Ergebnis auf den Punkt bringen.
Rücksicht auf Nachbarn in Reihenhaussiedlung
Die vor Gericht unterlegenen Raucher müssen sich nun an einen festen Stundenplan beim Qualmen halten: An insgesamt 12 Stunden am Tag dürfen sie die Nichtrauchernachbarn draußen nicht mehr mit Zigarettengestank nerven. So unter anderem nicht mittags zwischen 12 und 15 Uhr und auch nicht abends zwischen 18 und 21 Uhr.
Das Dortmunder Landgericht will so Rechtsfrieden zwischen den Nachbarn in einer dicht bewohnten Reihenhaussiedlung schaffen. Die Geruchsbelästigung durch die Raucher sei beträchtlich, darauf müsse Rücksicht genommen werden. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Eine nächste Instanz ist damit ausgeschlossen.
Streit schwelt schon lange
Seit drei Jahren streiten sich die Nachbarn. Nämlich genau seitdem die Dowes ein gläsernes Dach über ihre Terrasse bauten. Jetzt ziehe der Zigarettenqualm wie durch einen Kamin auch hinaus in die Schlafzimmer der Nachbarn nebenan, sagen die.
Ärger selbst zwei Häuser weiter
Als "Kettenraucher" wurden die Dowes schon bezeichnet - dabei rauchen die beiden nach eigenen Angaben "nicht mal" eine Schachtel pro Tag. Und das schließlich auf eigenem Grund und Boden. Doch nicht nur dem direkten Nachbarn sind sie dabei ein Dorn im Auge: Auch die Familie im übernächsten Haus zeigt sich mittlerweile genervt von der Qualmerei.