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Immobilie der Eltern vorzeitig überschreiben

Elternhaus: Was ist eine Schenkung - und wann ist sie sinnvoll?

dpa/picture alliance

Es gibt angenehmere Themen als mit den Eltern zu deren Lebzeiten über Erbe zu sprechen oder gar über eine vorzeitige Überschreibung einer Immobilie. Aber hat eine Schenkung wirklich Vorteile? Was heißt Schenkung genau und wie finden wir einen Weg, der vielleicht auch euren Eltern gefällt. Markus Saller ist Erbrechts-Experte und hilft uns.

Macht ein vorzeitiges Überschreiben einer Immobilie auf die Kinder Sinn? Wie sieht es mit diesen ominösen 10 Jahren, die vergehen müssen, bis eine Schenkung wirksam ist?

Rechtsanwalt und Erbrechts-Experte Markus Saller (Landkreis Altötting) beantwortet eure Fragen:

Macht eine Schenkung, also ein vorzeitiges Überschreiben einer Immobilie eigentlich Sinn?

Ob man etwas vererbt oder verschenkt, der Steuersatz ist immer der gleiche und im Verhältnis zu den Kindern haben beide Eltern einen Freibetrag von 400.000 Euro. In diesem Fall heißt das: Wenn beide Eltern das Häuschen zusammen besitzen, können sie 800.000 Euro auf den Sohn übertragen und nach zehn Jahren sind diese 800.000 Euro wieder frei. Man kann es dann nochmal übertragen. Da Immobilien sehr teuer geworden sind in den letzten Jahren, sollte man schon überlegen, ob man nicht teilweise Immobilieneigentum schon vorzeitig überträgt und eben nicht wartet, bis jemand stirbt. Das ist immer eine Sache einer ganz individuellen Beratung, aber macht in vielen Fällen Sinn.

Wenn das Haus auf die Kinder übertragen ist, die Eltern plötzlich aber in ein Heim müssen, kann der Staat innerhalb von 10 Jahren auf die Immobilie zugreifen?

Es ist richtig, es ist die zweite Zehn-Jahres-Regel. Also wenn derjenige, der etwas verschenkt, selbst in Armut verfällt, dann kann man diese Schenkung widerrufen. Für den Fall, dass der Schenker selbst Sozialhilfe braucht, weil er sein Heim nicht mehr bezahlen kann, macht das in der Regel nebeneinander der Staat bzw. der Bezirk bei uns, und widerruft dann diese Schenkung. Es gibt aber noch eine andere Möglichkeit, die in unserem Fall ganz wichtig wäre: Man kann Eigentum übertragen, aber selbst noch die Hand drauf behalten. Die Eltern behalten sich einen Nießbrauch auf dem Grundstück vor. Dann sind sie immer noch wie Eigentümer, können das Grundstück aber nicht mehr verkaufen oder belasten.

Ist eine Immobilien-Schenkung in eurem Fall sinnvoll oder reicht das klassische Erbe? 

Setzt ihr euch mit dem Thema auseinander, werdet ihr sicher auf viele Fragen stoßen. Von Fall zu Fall können die Antworten dazu total unterschiedlich ausfallen.

Deswegen kann es sinnvoll sein, sich vom Anwalt oder Notar beraten zu lassen. Die Kosten dafür orientieren sich an eurem speziellen Fall. Ein Notar oder Anwalt kann euch aber genauere Auskunft geben, sagt etwa der Bayerische Notarverein e.V..