RICHTIGSTELLUNG zu Staffel 6, Folge 1 und Staffel 6, Folge 2

Bild: BAYERN 3 (Michael Pustal)

Leider sind im Gespräch über diesen komplexen Fall Aussagen gefallen, die ungenau oder sachlich nicht richtig waren. Das tut uns leid. Die Richtigstellung seht ihr hier:

Korrektur Folge 1:

Die Aussage „Und daraufhin hat er Geld von dem Konto seiner Freundin abgehoben und zwar genau den Betrag der gefehlt hatte“ (Minute 19:53) trifft nicht zu. Tatsächlich enthält das Strafurteil nur die Feststellung, dass der (damalige, inzwischen verurteilte) Beschuldigte einen ähnlichen Geldbetrag und zudem von seinem eigenen Konto abgehoben hat.

Entgegen der ab Minute 30:54 aufgestellten Behauptung war der Freund des Beschuldigten noch an seiner damaligen Arbeitsstelle tätig, als dieser ihn dort besuchen wollte.

Entgegen der Darstellung ab Minute 34:01 waren die Stadtteilsausgaben der in der Wohnung des Beschuldigten aufgefundenen Zeitungen nur teilweise mit denen identisch, die üblicherweise an die Parkgarage geliefert wurden.

Entgegen der Behauptung in Minute 37:43 gehörte das Testament des Opfers, auf dem sich auch die Fingerabdrücke des Beschuldigten befanden, nicht zu den Gegenständen, die der Täter in die Hand genommen haben muss.

Korrektur Folge 2:

Entgegen der in Minute 31:29 aufgestellten Behauptung wurde der von Benedikt gegen Dr. Alexander Stevens geführte Rechtsstreit nicht „im Vergleichswege“ beendet, sondern dadurch, dass Dr. Alexander Stevens auf sämtliche Rechtsmittel verzichtet hat.