Seit dem 8. April gibt es keine Corona-Pflichten mehr. Aus den Pflichten sind wieder Empfehlungen geworden und es wird auf eure Eigenverantwortlichkeit gesetzt.
Corona-Maskenpflicht: Das gilt in Bayern
- seit dem 2. Februar müsst ihr bundesweit im Fernverkehr (zum Beispiel ICE oder IC) keine Maske mehr tragen (die Maskenpflicht im ÖPNV in Bayern war schon Mitte Dezember aufgehoben worden).
- seit dem 8. April gibt es keine bundesrechtlichen Corona-Pflichten mehr. Die Maskenpflicht entfällt damit auch für Besucher und Patienten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Tageskliniken und ähnlichen Einrichtungen.
- seit dem 1. Mai warnt die Corona-Warn-App nicht mehr bei Risikokontakten. Auch eure Testergebnisse könnt ihr dort nicht mehr abrufen. Eure bisherigen Impfzertifikate jedoch bleiben in der App erhalten.
In dem Fall solltet ihr weiterhin eigenverantwortlich eine Maske tragen
Seit dem 1. März gibt es auch für positiv Getestete keine verpflichtenden, staatlich angeordneten Schutzmaßnahmen mehr. Hier ist wieder die Eigenverantwortung gefragt: Wenn es euch möglich ist, solltet ihr von zuhause arbeiten und Kontakt zu anderen Menschen meiden. Wenn das nicht geht und ihr euch in geschlossenen Räumen befindet oder den Mindestabstand nicht einhalten könnt, empfiehlt das Bayerische Gesundheitsministerium zum Schutz der anderen eine Maske zu tragen - vorzugsweise eine FFP2-Maske.
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Kurzzusammenfassung
Seit dem 8. April gibt es keine Corona-Pflichten mehr. Aus den Pflichten sind wieder Empfehlungen geworden und es wird auf eure Eigenverantwortlichkeit gesetzt.