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Beschluss der Staatsregierung

Notbetreuung für Kinder ausgeweitet

Bild: Ryan Fields / Unsplash

Gerade jetzt während der Corona-Krise sind manche Berufsgruppen besonders wichtig. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Pflegepersonal aber genauso Erzieher/innen oder Menschen, die unsere Lebensmittelversorgung sicherstellen. Damit sie ungestört arbeiten können, muss die Betreuung ihrer Kinder sichergestellt sein. Ab Montag (23. März) dürfen deshalb mehr Eltern als bisher eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.

Ob ihr zu einer dieser Berufsgruppen gehört und die erweiterte Notbetreuung in Anspruch nehmen könnt, erfahrt ihr auf der  Infoseite der bayerischen Staatsregierung. 

Voraussetzung der Notbetreuung ist weiter, dass euer Kind

- keine Krankheitssymptome aufweist,

- nicht in Kontakt zu infizierten Personen steht bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und das Kind keine Krankheitssymptome aufweist, und ...

 - ... sich nicht in einem Gebiet aufgehalten hat, das durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sich keine Krankheitssymptome zeigen.

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Kurzzusammenfassung

Gerade jetzt während der Corona-Krise sind manche Berufsgruppen besonders wichtig. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Pflegepersonal aber genauso Erzieher/innen oder Menschen, die unsere Lebensmittelversorgung sicherstellen. Damit sie ungestört arbeiten können, muss die Betreuung ihrer Kinder sichergestellt sein. Ab Montag (23. März) dürfen deshalb mehr Eltern als bisher eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.