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Elterngeld Reform

Diese Mamas und Papas bekommen jetzt mehr Unterstützung vom Staat!

Bild: colourbox

Wer ein Kind bekommt, hat nach der Geburt Anspruch auf Elterngeld. Seit 2007 zahlt der Staat diese Leistung an junge Eltern. Mindestens 300, maximal 1800 Euro im Monat - und das für bis zu 14 Monate. Seit dem 1. September ändern sich einige Dinge - aber nur für Großverdiener gibt's schlechte Nachrichten.

Was ist neu? In bestimmten Fällen wird der Anspruch auf Elterngeld erweitert und flexibler gestaltet. Wichtig: Das gilt nur für Eltern, deren Kinder seit dem 1. September 2021 geboren worden sind. Vorher gilt altes Recht.

Das ist Elterngeld

Grundsätzlich erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige Elterngeld nach der Geburt eines Kindes, wenn sie wegen der Kinderbetreuung zunächst gar nicht oder deutlich weniger arbeiten. Derzeit gibt es laut Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro, je nachdem wie hoch das Nettoeinkommen war. Diese Beträge gelten seit der Einführung vor mehr 15 Jahren. Machen beide Elternteile bei der Kinderbetreuung mit, so erhalten sie für maximal 14 Monate Elterngeld.

Elterngeld wird flexibler - das ist neu:

1. Mehr Teilzeit möglich

Mamas und Papas, die Elterngeld bekommen, dürfen trotzdem in Teilzeit arbeiten gehen. Bislang allerdings maximal 30 Stunden pro Woche. Seit 1. September sind es 32 Stunden - im Prinzip wäre damit in vielen Betrieben eine Vier-Tage-Woche möglich.

2. Mehr Möglichkeiten beim Partnerschaftsbonus

Wollen beide Elternteile parallel in Teilzeit arbeiten und sich gemeinsam ums Kind kümmern, dann gibt es einen Partnerschaftsbonus. Dafür bekommen sie für die Dauer von bis zu 4 Monaten zwischen 150 und 900 Euro im Monat – zusätzlich zu ihrem Gehalt.

Dieser Partnerschaftsbonus wird etwas flexibler: Mütter und Väter können seit 1. September im Schnitt eine Wochenstunde weniger (neu: 24) oder auch bis zu zwei Wochenstunden mehr (neu: 32) arbeiten als bisher. (Beispiele findet ihr auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums)  

3. Mehr Elterngeld bei Frühgeburten

Kommt dein Baby besonders früh zur Welt? Dann gibt es für die Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Voraussetzung: Der Nachwuchs ist mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren worden. Künftig gilt zusätzlich: Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Elterngeldmonate, bei zwölf Wochen drei Monate und bei 16 Wochen vier.

NEU: Paare, die mehr als 300.000 Euro Jahreseinkommen haben, bekommen in Zukunft kein Elterngeld mehr. Bislang lang die Grenze bei 500.000 Euro.

Kurzzusammenfassung

In bestimmten Fällen wird der Anspruch auf Elterngeld erweitert und flexibler gestaltet. Wichtig: Das gilt nur für Eltern, deren Kinder ab dem 1. September geboren werden. Bis dahin, gilt altes Recht.