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Fakt oder Fake

Müssen Kinder laut Gesetz im Haushalt mithelfen?

colourbox.de

Den Teller nicht abgeräumt, die Wäsche liegt im Hausflur und über das unaufgeräumte Zimmer ärgert ihr euch schon lange nicht mehr. Selbst eure liebste Bitte bringt eure Kids nicht dazu sich beim Aufräumen und im Haushalt zu beteiligen. Angeblich verpflichtet ein Paragraph im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eure Kinder im Haushalt zu helfen? Echt jetzt? Fakt oder Fake? 

Es gibt mal wieder Ärger mit euren Kleinen zu Hause. Sie räumen das Zimmer nicht auf oder lassen nach dem Essen einfach wieder alles stehen, von „in die Spülmaschine“ räumen, brauchen wir gar nicht erst sprechen.

Ihr wünscht euch so sehr, dass eure Kinder einmal mit anpacken im Haushalt.

Dabei ist genau das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit dem Paragraphen 1619 geregelt: Ja, laut Gesetz müssen sie im Haushalt helfen.

Vielleicht glauben es eure Kinder nicht und halten eure „Ausrede“ für frei erfunden, aber diesen Paragraphen gibt es wirklich -> FAKT.

Im Amtsdeutsch heißt es dort: § 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft

Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.

Was heißt das jetzt genau?

Der Paragraph regelt, dass Kinder verpflichtet sind, ihren Eltern bei der Hausarbeit und im Geschäft Dienste zu leisten, solange sie im Haushalt - also bei den Eltern - leben und von ihnen erzogen oder unterhalten werden. Die Art und das Ausmaß der Pflicht sind von den Kräften und der Lebensstellung des Kindes abhängig.

Das soll heißen, euren 10-jährigen Sohn täglich zu verdonnern, dass er staubsaugt, Wäsche macht und bügelt, ist natürlich Quatsch.

Laut Gesetz haben eure Kinder aber tatsächlich die Pflicht euch bei der Hausarbeit und im Geschäft zu helfen, soweit sie das eben können. Die Pflicht zur Mithilfe beginnt in der Regel mit dem 14. Lebensjahr. Hier sind sieben bis acht Stunden wöchentlich vertretbar.

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Warum?

Das Gesetz sagt die Dienstleistungspflicht ist im Wesentlichen eine Gegenleistung für die Erziehung und den Unterhalt durch die Eltern.

Wie soll diese Gegenleistung bzw. Dienstleistung aussehen?

Die Art und das Ausmaß sind von den Kräften und der Lebensstellung des Kindes abhängig, also vom Alter, Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand eures Kinders

Rechtliche Anwendung:

Ja, der Paragraf kann auch im Falle von Schadensersatzansprüchen nach § 845 oder im Zusammenhang mit erbrechtlichen Ausgleichungspflichten nach § 2057a relevant sein.

Die Realität:

Ihr verdreht die Augen und wundert euch? Zu recht, denn dieser Paragraph wird im Alltag kaum oder einfach gar nicht angewandt und gilt als nicht mehr zeitgemäß.

Noch dazu haben Jugendliche auch das Recht auf freie Gestaltung ihrer beruflichen Ausbildung, was zu Konflikten mit den Pflichten nach § 1619 führen kann. 

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Kurzzusammenfassung

Den Teller nicht abgeräumt, die Wäsche liegt im Hausflur und über das unaufgeräumte Zimmer ärgert ihr euch schon lange nicht mehr. Auch eure liebste Bitte bringt eure Kids nicht dazu sich beim Aufräumen und im Haushalt zu beteiligen. Angeblich verpflichtet ein Paragraph im Bürgerlichen Gesetzbuch eure Kinder verpflichtet im Haushalt zu helfen? Echt jetzt? Fakt oder Fake?