Euer Flug wurde gestrichen, oder statt Freitag startet der Urlaubsflieger erst am Samstag oder euer Gepäck ist nach der Landung verschwunden. Alles ist super ärgerlich - das könnt ihr tun und diese Recht habt ihr.
Flug verschoben - Welche Rechte habt ihr
Viele von euch sind verunsichert, ob und in welchem Maße ihr Änderungen der Flugzeiten oder gar des Reisetages hinnehmen müsst.
Faustregel: Bis zu drei Stunden müsst ihr euch bieten lassen. Die Verlegung eines Fluges vom Morgen auf den Abend ist dagegen eine wesentliche Änderung der Flugzeit - ihr könnt kostenfrei stornieren. Das gilt auch, wenn die Fluggesellschaft einzelne Passagiere nicht befördert, etwa weil die Maschine überbucht ist, sagt die Stiftung Warentest.
Auch für Pauschalurlauber gilt: Ihr könnt in einem solchen Fall von eurem Reisevertrag zurücktreten, wenn der Flug als Reiseleistung des Pakets durch eine Verschiebung erheblich beeinträchtigt ist.
Vom Flug zurücktreten - oder "nur" als Reisemangel melden?
Natürlich ist es mega nervig, wenn der Flug sich um einen Tag verschiebt - die meisten von euch werden deswegen trotzdem nicht den ganzen Urlaub stornieren.
Deshalb gilt: Wenn ihr wirklich in den Urlaub wollt, reklamiert die Verspätung/Verschiebung umgehend als Reisemangel beim Veranstalter. Dann kannst du nachträglich eine Entschädigung einfordern.
Übrigens: Die Entschädigung gibt es pro Strecke. Habt ihr sowohl beim Hin- als auch beim Rückflug einer große Verspätung, bekommt ihr gleich zweimal Geld.
Flugzeitverschiebungen muss man nicht einfach so hinnehmen. Viele Reiseveranstalter berufen sich da auf das Kleingedruckte und behaupten, dass sie mal eben eine Flugzeit vom Morgen auf den Abend legen dürfen - oder umgekehrt. Das geht natürlich nicht. Das geht nur in kleinen Grenzen: also, wenn ein Flug mal um eine oder zwei Stunden verschoben wird. Wenn es zu einer großen Verschiebung kommt, dann kann man sagen: Damit bin ich nicht einverstanden und macht eine Preisminderung geltend. In Extremfällen kann man sogar selbst aktiv werden: Wenn man zum Beispiel sagt: Nein, ich will nicht erst morgen zurückfliegen, sondern heute. Dann kann man sich selbst einen Ersatzflug buchen, muss aber vorher dazu auffordern, die eigentlich gebuchte Flugleistung zu bekommen - und wenn der Reiseveranstalter dann "Nein" sagt, darf man selbst für Abhilfe sorgen!" (BAYERN 3 Reise-Experte Kay Rodegra)
Was tun, wenn mein Flug annulliert/gestrichen wird?
14 Tage vorher? Keine Entschädigung
Wenn die Fluggesellschaft euch mindestens 14 Tage vor dem Abflug über die Annullierung informiert, gibt es keine Ausgleichszahlung. Aber ihr könnt wählen: Entweder Geld zurück oder ein Ersatzflug.
Innerhalb von 13 Tagen? Entschädigung möglich
Wird der Flug innerhalb der letzten 13 Tage vor dem geplanten Abflug storniert, habt ihr meist Anspruch auf Entschädigung. Die einzige Ausnahme ist, wenn die Airline schnell einen Ersatzflug organisiert.
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Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen?
Keine Sorge! Ihr habt Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke: Für Kurzstreckenflüge bis 1.500 Kilometer gibt es 250 Euro, für Mittelstreckenflüge bis 3.500 Kilometer 400 Euro und für Langstreckenflüge über 3.500 Kilometer sogar 600 Euro.
Entschädigung bei Flugverspätung
Egal ob ihr von Frankfurt nach Dubai fliegt oder von New York nach Amsterdam – wenn der Flug von einer europäischen Airline durchgeführt wird und Verspätungen auftreten, greift die EU-Fluggastrechteverordnung. Selbst wenn ihr nur 500 Euro für dein Ticket bezahlt habt, könnt ihr bei einem Interkontinentalflug bis zu 600 Euro Entschädigung erhalten. Die Berechnung der Flugdistanz erfolgt nach der Luftlinie zwischen Start- und Zielflughafen, die ihr auf luftlinie.org oder luftlinie-berechnen.de ermitteln könnt.
Was passiert bei Flugausfällen?
Auch bei Flugausfällen habt ihr Rechte. Wenn euch ein Ersatzflug angeboten wird, der nicht später als vier Stunden nach der geplanten Ankunft am Zielflughafen ankommt, wird die Entschädigung halbiert. Bei einer Verspätung am Zielflughafen von mehr als drei Stunden, aber weniger als vier Stunden, wird ebenfalls eine halbierte Entschädigung gezahlt.
Betreffen europäische Fluggastrechte auch ausländische Airlines?
Europäische Fluggastrechte greifen bei Flügen, die in der EU beginnen oder bei Flügen von außerhalb der EU in die EU, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.
Flüge innerhalb der EU - Dein Recht auf Entschädigung
Ihr fliegt zum Beispiel von München nach Mallorca und es kommt zu einer Verspätung. Egal, ob ihr mit Lufthansa oder einer anderen Airline fliegt, habt Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung.
Flüge aus Nicht-EU-Ländern in die EU
Was passiert bei Flügen von New York nach Amsterdam? Wenn ihr mit einer EU-Airline wie KLM fliegt, greift die EU-Fluggastrechteverordnung. Bei einer amerikanischen Airline hingegen, habt ihr nach EU-Recht keinen Anspruch auf Entschädigung.
Tipp: Ob von Frankfurt nach Dubai oder von New York nach Amsterdam. Achtet auf den Sitz der Airline, um sicherzugehen, dass die EU-Fluggastrechte gelten.
Wie lange habe ich Zeit, um die Entschädigung einzufordern?
Wenn euer Flug ausfällt, habt ihr oft Anspruch auf Entschädigung und sogar vier Jahre Zeit, diese einzufordern.
Verjährungsfrist beachten
Beispiel: Euer Flug aus dem Januar 2025 ist ausgefallen. Ärgerlich, aber ihr könnt eine Entschädigung von 250 Euro einfordern. Wichtig ist, dass ihr die Frist von drei Jahren beachtest, die erst ab Januar 2026 beginnt. Wenn es zum Streit kommt, muss die Klage spätestens Ende 2028 eingereicht sein.
Außergewöhnliche Umstände: Wetter und Streiks
Fluggesellschaften können sich manchmal mit Verweis auf das Wetter oder Streiks herausreden. Zum Beispiel bei einem schweren Unwetter oder wenn fremdes Personal wie Fluglotsen streiken. Doch wenn das eigene Flugpersonal streikt oder die Airline keine Alternative wie Zugtickets anbietet, habt ihr trotzdem Anspruch auf eine Entschädigung. Lasst euch nicht vorschnell abwimmeln.
Auf dem Ticket steht Lufthansa, aber ich fliege mit Swiss. Wer muss die Entschädigung zahlen?
„Codesharing“ nennt sich dieses Phänomen: Ein Airline verkauft Flugscheine, lässt den Flug aber eine andere Fluggesellschaft durchführen. Für Flugstörungen haftet jeweils die den Flug durchführende Airline.
Pauschalurlaub: Rechte bei Flugproblemen
Ihr habt einen Pauschalurlaub gebucht, das heißt, Flug und Hotel in einem Paket. Wendet euch bei Flugproblemen an den Reiseveranstalter und verlangt eine Umbuchung auf einen Ersatzflug. Wenn ihr durch Flugärger viel später ankommt, könnt ihr den Reisepreis mindern und eventuell Schadenersatz fordern.
Ansprüche gegenüber der Airline
Neben dem Veranstalter habt ihr auch Rechte gegenüber der Airline. Laut Fluggastrechteverordnung könnt ihr bis zu 600 Euro Entschädigung pro Person bekommen. Diese Entschädigung ist oft höher als die Reisepreisminderung vom Veranstalter.
Achtung: Wenn ihr von beiden Geld bekommt, wird das angerechnet. Habt ihr zum Beispiel 80 Euro vom Veranstalter erhalten und fordert 250 Euro von der Airline, bekommt ihr nur 170 Euro von der Airline.
>>Das ist sicher auch was für dich: Trick: So buchst du Hotel und Flug am günstigsten!
Was tun, wenn euer Gepäck verspätet oder verloren geht?
Euer Koffer ist nicht da. Keine Panik! Die Airline haftet für verlorene oder beschädigte Koffer bis zu rund 1 900 Euro. Wenn euer Gepäck nicht mit euch gelandet ist, könnt ihr Ersatz für fehlende Kleidung und Hygieneartikel kaufen. Aber seid sparsam, denn taucht der Koffer wieder auf, wird der Kaufpreis oft nur teilweise erstattet.
„Lost and Found“: Euer erster Anlaufpunkt
Es ist wichtig, den vermissten Koffer sofort nach der Landung beim „Lost and Found“ am Flughafen zu melden. Das erhöht die Chance, dass euer Gepäck schnell gefunden wird. Und wenn euer Koffer beschädigt ankommt, habt ihr sieben Tage Zeit, um Schadenersatz von der Airline zu fordern. Haltet alle Belege und Dokumente gut für die Forderung bereit.
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Was tun, wenn die Airline nicht zahlt?
Kostenfreie Hilfe
Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr ist eine gute Wahl, wenn die Airline nicht zahlen will, empfiehlt die Stiftung Warentest. Juristen entwerfen auf Basis der Rechtslage eine Schlichtungsempfehlung. Die Schlichtungsstelle arbeitet für Verbraucher kostenlos und viele Fluggesellschaften akzeptieren ihre Empfehlungen, was bedeutet, dass ihr eure volle Entschädigung bekommt. Lehnt die Schlichtungsstelle euer Anliegen ab, könnt ihr immer noch zum Anwalt gehen, den Inkassodienst nutzen oder ein Fluggastportal einschalten.
Vermeidet teure Portale
Wenn ihr ein Fluggastportal wie EUclaim oder Flightright nutzt, müsst ihr unter Umständen bis zu 50 Prozent eurer Entschädigung als Provision abgeben. Es lohnt sich laut Stiftung Warentest, sich selbst zu kümmern oder eben die Schlichtungsstelle einzuschalten.
Tipp der Stiftung Warentest: Wollt ihr die Fluggesellschaft direkt kontaktieren? Nutzt die Handy-App „Flugärger“ der Verbraucherzentrale NRW oder Vorlage für einen Musterbrief der Stiftung Warentest.