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Streik bei der. Lufthansa

Flughafen-Streik: Was mache ich, wenn mein Flug annulliert wurde?

Bild: picture alliance

Die Gewerkschaft Verdi ruft das Lufthansa-Bodenpersonal für kommenden Mittwoch zu einem Warnstreik an mehreren Standorten auf. Auch München ist betroffen. Reisende müssen sich auf Flugausfälle und Verspätungen einstellen. Dein Flug wurde auch gestrichen? Das sind deine Rechte.

Wichtig: Wenn dein Flug ausfällt, dann fahre nicht zum Flughafen! Wende dich direkt an deine Airline und informiere dich über den Status deines Fluges! Laut EU-Fluggastrechte sind die Airlines verpflichtet, einen Ersatzflug zu organisieren. Außerdem müssen sie bei langen Wartezeiten am Flughafen für Wasser und Mahlzeiten und gegebenenfalls ein Hotel sorgen.

Flug gestrichen - was kann ich tun?

1. Dein Flug wurde gestrichen? --> Du hast Anspruch auf einen Ersatzflug. Erst wenn die Fluggesellschaft nachweisbar keinen Ersatzflug zur Verfügung stellen will oder kann, kannst du dich selbst um einen Alternativflug kümmern. Der darf auch teurer sein als der ursprüngliche Flug (nein, du darfst jetzt kein Ersatzticket in der First Class buchen). Du kannst aber auch die Kosten in voller Höhe zurückverlangen!

2. Dein Flug wurde verschoben? --> Dann muss die Airline für die Wartezeit Verpflegung, Mahlzeiten und Hotelkosten übernehmen. 

3. Du hast eine Pauschalreise gebucht? --> Dann muss der Veranstalter dir einen Ersatzflug besorgen.

4. Dein Anschlussflug wird gecancelt? --> Wende dich auch hier an die Airline oder deinen Reiseveranstalter.

5. Dein Flug ist nicht storniert worden, du verpasst ihn aber wegen langer Wartezeiten am Flughafen? 

a) Lag es an langer Wartezeit beim Check-In? Hier ist die Airline in der Verantwortung und muss dir einen Ersatzflug stellen

b) Lag es an langer Wartezeit am Sicherheitscheck? Hier ist die Bundespolizei verantwortlich. Entsprechend muss die Bunderepublik Deutschland haften. Allerdings musst du nachweisen, dass der Flug wegen Versäumnissen des Personals verpasst wurde. Dokumentiere deine Anreise und sammle Nachweise, z.B. durch das Parkticket vom Parkhaus, mache ein Foto bei der Ankunft mit der Bahn, etc.

Flug gestrichen? Das sagt BAYERN 3 Reiserechts-Experte Kay Rodegra!

  • Mein Flug wurde gestrichen! Was sollte ich jetzt tun?

Wenn man direkt bei der Airline gebucht hat, dann sollte man die Fluggesellschaft jetzt auffordern, zeitnah einen Ersatzflug zur Verfügung zu stellen. Dazu ist sie verpflichtet - aufgrund einer EU-Fluggastrechteverordnung. Und außerdem ergibt sich diese Pflicht auch aus dem Vertrag: Also einfach einen Flug streichen, das geht nicht. Der Vertrag muss erfüllt werden.

Wenn man eine Pauschalreise gebucht hat, dann wendet man sich an den Reiseveranstalter und sagt: "Bitte, ich möchte diesen Reisevertrag ordnungsgemäß erfüllt haben. Tu was, Reiseveranstalter!" Denn der muss was tun, der ist dazu verpflichtet.

  • Zeitnah heißt jetzt, dass ich mich innerhalb von einer gewissen Anzahl an Tagen bei der Fluggesellschaft melden muss. Oder müssen die mir innerhalb von einer gewissen Anzahl an Tagen einen Ersatzflug zur Verfügung stellen?

Man sollte sich besser selbst melden, weil die werden das freiwillig von sich aus nicht tun. Zeitnah bedeutet: Sobald man die Meldung bekommen hat - direkt bei der Airline nachfragen oder beim Reiseveranstalter.

Wenn ich direkt bei der Fluggesellschaft gebucht habe, kann ich auch sagen, dass ich mein Geld zurückhaben will. Ich will also keinen Ersatzflug. Oder ich sage eben: Okay, der gebuchte Flug ist gestrichen, aber jetzt tut was dafür, dass ich an mein Ziel komme und stellt mir zeitnah einen Ersatzflug zur Verfügung. Ansonsten buche ich mir selbst einen und dann reden wir hinterher über die Kosten.

  • Was ist, wenn mir der Ersatzflug nicht passt. Es kann ja vorkommen, dass ich zum Beispiel einen Städtetrip gebucht habe. Am Freitag geht es los nach Barcelona und am Sonntag wieder zurück. Mein Flug fällt aus und die Lufthansa sagt, dass der Ersatzflug nach Barcelona am Sonntag ist. Was mache ich dann?

Wenn das Ganze eine Pauschalreise ist, dann kann man sagen: Ich habe jetzt überhaupt kein Interesse mehr an dieser Kurzreise, ich will mein Geld zurück und dann kann man über Schadensersatz gegenüber dem Reiseveranstalter wegen entgangener Urlaubsfreuden reden. Wenn ich nur den Flug gebucht habe, dann habe ich ja kein Interesse an einem Flug am Sonntag, da wollte ich ja schon zurück. Und dann kann man, wenn man die Airline entsprechend aufgefordert hat, zunächst sich selbst einen Flug buchen. Das ist eine Selbstabhilfe und dann kann man hinterher diese Mehrkosten gegenüber der Airline geltend machen. Denn die ist aufgrund der EU Fluggastrechte dazu verpflichtet, mir zeitnah einen Ersatzflug zur Verfügung zu stellen. Und das ist eben nicht zwei Tage später.

Kurzzusammenfassung

Wenn man direkt bei der Airline gebucht hat, dann sollte man die Fluggesellschaft jetzt auffordern, zeitnah einen Ersatzflug zur Verfügung zu stellen. Dazu ist sie verpflichtet - aufgrund einer EU-Fluggastrechteverordnung. Wenn man eine Pauschalreise gebucht hat, dann wendet man sich an den Reiseveranstalter.