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Die wichtigsten Infos auf EINEN Blick

Kind nicht in der Kita? So bekommt ihr die Gebühr zurück!

Bild: BAYERN 3

Eltern, deren Kinder derzeit nicht in die Kita gehen, bekommen die Betreuungskosten erstattet. Das hat Ministerpräsident Söder nach einer Kabinettssitzung angekündigt.

Wer seine Kinder derzeit gar nicht oder nur an wenigen Tagen in die Notbetreuung schickt, bekommt die Kita- oder Hortgebühren erstattet. Darauf verständigten sich der Freistaat Bayern und die Kommunen, wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach einer Kabinettssitzung in München sagte. Das gelte rückwirkend für den Monat Januar sowie dann auch im Februar. 70 Prozent der Summe übernehme der Freistaat, 30 Prozent die Kommunen.

Die Pauschalbeiträge für die Erstattung orientieren sich laut Staatskanzlei wie in den Monaten April bis Juni 2020 "an den Erfahrungswerten für moderate und angemessene Elternbeiträge". 300 Euro für Krippenkinder, 50 für Kindergartenkinder sowie 100 Euro für Schüler, die normalerweise einen Hort besuchen. Bei der Kindertagespflege betrage die Pauschale 200 Euro, bei der Mittagsbetreuung zwischen 68 und 110 Euro.

Kurzzusammenfassung

Eltern, deren Kinder derzeit nicht in die Kita gehen, bekommen die Betreuungskosten erstattet. Das hat Ministerpräsident Söder nach einer Kabinettssitzung angekündigt.