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Kuckuckskinder

3 Fakten über Scheinväter

Bild: unsplash.com / Steven van Loy

Viele Kinder haben einen Vater, der nicht ihr biologischer Erzeuger ist. Wissen Vater und Kind nichts davon, spricht man von Kuckuckskindern. Hier sind die 3 wichtigsten Fakten zur rechtlichen Lage von Scheinvätern. 

1. Vaterschaftstests liefern 99,9-prozentige Klarheit

Für die Feststellung einer direkten Verwandtschaft reichen schon ein paar Körperzellen aus. Die einfachste und gängigste Form ist eine Speichelprobe von Vater und Kind, die dann zur Auswertung an ein Labor geschickt wird. Dort wird jeweils ein Teil der DNA mit charakteristischen Erbinformationen isoliert und miteinander verglichen. Je größer die Übereinstimmung, umso größer auch die Wahrscheinlichkeit einer Vaterschaft. Wenn zusätzlich auch die Mutter eine DNA-Probe abgibt, ist der Test noch verlässlicher und vertrauenswürdig. 

2. Ein heimlicher Vaterschaftstest ist verboten

In Deutschland muss, solange das Kind minderjährig ist, die Mutter ihre Zustimmung für einen Vaterschaftstest geben. Sobald das Kind 18 Jahre alt ist, kann es selbst über den Test entscheiden. Fehlt das Einverständnis gilt der Test als heimlich. Das ist zwar nicht strafbar, aber trotzdem verboten. Deswegen wird der Test bei Unterhaltsverhandlungen vor Gericht nicht berücksichtigt. Das Gericht ordnet aber möglicherweise selbst ein Gutachten zur Klärung der Vaterschaft an.

3. Justizminister Heiko Maas fordert mehr Rechte für mögliche Scheinväter

Mütter sollen künftig alle Sex-Partner zur Zeit der Empfängnis des Kindes angeben müssen - wenn eine Scheinvaterschaft bereits zweifelsfrei klar ist. Durch die Nennung des leiblichen Vaters soll der betrogene Vater es leichter haben, Unterhaltsansprüche im Zeitraum von bis zu zwei Jahren zurückzufordern. Nur wenn die Angabe des leiblichen Vaters für die Mutter extrem belastend ist, darf sie ihn weiterhin geheim halten. Ansonsten droht ihr ein Ordnungsgeld oder eine kurze Ordnungshaft. 

Kurzzusammenfassung

Wenn Väter den Verdacht haben, dass ihr Kind nicht das eigene ist, kann ein Vaterschaftstest Klarheit bringen. Dafür muss die Mutter oder das volljährige Kind mit dem Test einverstanden sein. Justizminister Heiko Maas fordert eine Auskunftspflicht für Mütter über den leiblichen Vater und will damit Unterhaltsansprüche von Scheinvätern stärken. 

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