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Landgericht weist Klage erneut ab

Holzkirchen: Ehepaar muss Kühe auf Nachbar-Wiese ertragen!

Bild: unsplash.com / Wolfgang Hasselmann

Münchner Richter haben die Klage einer Frau abgewiesen, die sich am Gebimmel von Kuhglocken auf der Weide vor ihrem Haus stört. Vor einigen Jahren hatte auch schon ihr Ehemann gegen den Lärm der Kuhglocken geklagt. Er hatte zumindest erreicht, dass die Kühe eine gewisse Entfernung zum Haus einhalten müssen - die erhoffte Ruhe hatte das für ihn aber wohl nicht gebracht. Deswegen klagte jetzt seine Frau noch einmal.

Die Kuhglocken auf einer Weide im oberbayerischen Holzkirchen dürfen erst mal weiter bimmeln. Das Landgericht München II wies heute (24.1.2019) die Klage einer Nachbarin ab, die mit ihrem Mann am Ortsrand lebt und sich von den Kühen, dem Geläute, aber auch von Gerüchen und Fliegen gestört fühlte. Der Streit mit der Bäuerin geht seit Jahren. Nach dem Ehemann, dem das exklusive Anwesen gehört, klagte nun seine Frau. Ihr stehe kein Anspruch zu, begründete die Kammer die Abweisung von deren Klage. Sie sei nicht Eigentümerin des Grundstücks.

Zudem äußerte das Gericht Bedenken, ob die von der Frau vorgebrachte Belästigung wesentlich sei, und auch an der von ihr vorgebrachten "Ortsunüblichkeit" der Weidenutzung hatten die Richter Zweifel. Es sei um fünf Kühe mit vier Glocken über sechs Wochen und acht Kühe mit sechs Glocken über viereinhalb Wochen gegangen, listete die Richterin auf. Die Klägerin hatte darüber akribisch Buch geführt - und argumentiert: Die Glocken bimmelten auch nachts, sie bekomme kein Auge zu. Sie hatte nicht nur gegen die Bäuerin geklagt, die mit etwa drei Dutzend Kühen einen Familienbetrieb führt, sondern auch gegen die Gemeinde, die das etwa einen Hektar große Weidegrundstück verpachtet hat.

Der "Kuhglocken"-Streit von Holzkirchen

Zuvor war schon der Ehemann mit seinem Kreuzzug gegen die Kuhglocken vor dem Landgericht München II gescheitert - nicht zuletzt wegen eines Vergleichs, den er früher mit der Bäuerin geschlossen hatte. Auf diesen Vergleich verwies das Gericht nun erneut. Demnach sollten Kühe mit Glocken nur im mindestens 20 Meter entfernten Teil der Weide grasen. Laut Ehepaar brachte das aber nicht genug Entlastung. Der Streit geht weiter: Der Ehemann wartet auf die zweite Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) München. Ob auch die Frau vors OLG zieht, war zunächst offen.

[Sendung: BAYERN 3 Nachrichten]

Kurzzusammenfassung

Münchner Richter haben die Klage einer Frau abgewiesen, die sich am Gebimmel von Kuhglocken auf der Weide vor ihrem Haus stört. Vor einigen Jahren hatte auch schon ihr Ehemann gegen den Lärm der Kuhglocken geklagt. Er hatte zumindest erreicht, dass die Kühe eine gewisse Entfernung zum Haus einhalten müssen - die erhoffte Ruhe hatte das für ihn aber wohl nicht gebracht. Deswegen klagte jetzt seine Frau noch einmal.