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Countdown für die Steuererklärung 2020

Diese Corona-Kosten kannst du jetzt von der Steuer absetzen - und so machst du es!

Bild: dpa/picture-alliance

Corona hat viele von uns nicht nur eine Menge Nerven, sondern auch viel Geld gekostet. Der neue Laptop fürs Homeschooling, Masken für die ganze Familie und ein besserer Internetanschluss für mehr Power. Was kannst du bei der Steuererklärung in diesem Jahr davon absetzen? Wir verraten es dir!

Der Countdown läuft - bis zum 1. November kannst (oder musst) du deine Steuererklärung ans Finanzamt schicken. Über­nimmt ein Berater oder Lohn­steuer­hilfe­ver­ein deine Angelegenheiten, läuft die Frist bis zum 31. Mai 2022.

Kann ich FFP2-Masken steuerlich absetzen?

Sehr wahrscheinlich nein. Das Problem: Im Normalfall nutzt du die Masken sowohl privat als auch beruflich - damit ist ein Abzug bei den Werbungskosten nicht möglich.

Allerdings gibt es theoretisch eine Möglichkeit: Wenn du im vergangenen Jahr (2020) sowieso schon viel Geld für Krankheitskosten, Rezeptgebühren oder Fahrtkosten zum Arzt ausgegeben hast. Sowas kannst du bei der Steuererklärung in das Feld "Außergewöhnliche Belastungen" eintragen. Diese Kosten müssen aber die Grenze der "persönlich zumutbaren Belastung" überschreiten - das passiert normalerweise erst ab einem vierstelligen Betrag!

Kann ich den neuen Computer für meine Tochter fürs Homeschooling absetzen?

Traurig, aber wahr: Der Staat unterstützt zwar Homeoffice, aber kein Homeschooling. Wenn du Webcams oder Laptops für dein Kind gekauft hast, geht da steuerlich überhaupt nichts. Denn der Bedarf für Kinder gilt offiziell als mit dem Kindergeld abgedeckt (oder dem Kinderfreibetrag).

Kann ich meinen Arbeitsplatz im HomeOffice absetzen?

Hier kann einiges gehen - das hängt aber von der Art deines Arbeitsplatzes ab:

Arbeitest du in einer kleinen Ecke in deiner Wohnung, z.B. im Schlaf- oder Wohnzimmer?

Dann bekommst du die Homeoffice-Pauschale! Diese gilt für die Jahre 2020 und 2021. Genehmigt werden fünf Euro am Tag und das für 120 Tage - also insgesamt 600 Euro. Freu dich aber nicht zu früh, denn diese Homeoffice-Pauschale ist Teil der Werbungskosten. Und 1000 Euro Werbungskosten hast du vom Finanzamt sowieso schon immer ohne Nachweis "geschenkt" bekommen. Prüfe aber unbedingt, ob du noch andere Werbungskosten angeben kannst und so über die 1000 Euro kommst (siehe oben)!

Du hast ein eigenes Arbeitszimmer in deiner Wohnung? Super! Wenn dieses Arbeitszimmer tatsächlich büromäßig ausgestattet ist und du es zu mindestens 90% beruflich nutzt, dann kannst du es steuerlich absetzen.

Wenn du 2020 überwiegend vom HomeOffice (aus diesem Arbeitszimmer) gearbeitet hast, dann kannst du tatsächlich einen ganzen Batzen Geld steuerlich absetzen. Wieviel das ist, richtet sich nach der Größe deiner Wohnung. Wenn deine Wohnung 100 Quadratmeter groß ist und 10 Quadratmeter auf das Arbeitszimmer entfallen, dann kannst du 10 Prozent der Miete und von den Nebenkosten geltend machen. (Ja, auch wenn du keine Miete bezahlst, sondern in deinen "eigenen" vier Wänden wohnst, kannst du natürlich das Arbeitszimmer absetzen. Hier wird's allerdings etwas komplizierter mit dem Nachweis).

Wenn du 2020 nur hin und wieder mal aus dem HomeOffice gearbeitet hast, dann kannst du bis zu maximal 1250 Euro absetzen. Auch hier musst du deine tatsächlichen Kosten "nachweisen".

Kurzzusammenfassung

Durch die Corona-Pandemie kommt es bei vielen zu finanziellen Mehrbelastungen – steuerlich geltend machen kannst du aber in der Steuererklärung 2020 nur die Kosten für das Homeoffice.