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Urteil am Landgericht München

Pfandflaschen-Sammler bleiben straffrei

Bild: dpa/picture-alliance

Wer aus einem Altglascontainer Pfandflaschen fischt, macht sich nicht strafbar. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Angeklagt waren zwei Senioren. Nachbarn hatten die Polizei verständigt.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen einen 64 Jahre alten Mann und seine 65 Jahre alte Frau Strafbefehle wegen Diebstahls beantragt, weil sie mit Hilfe eines Greifarms 18 Pfandflaschen aus einem Container geholt hatten. Anwohner hatten sie beobachtet und die Polizei verständigt.

Pfandwert der Flaschen: 1,44 Euro

Der Richter lehnte eine Strafe ab - weil kein messbarer Schaden entstanden ist, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. Mit dem Einwurf in den Container seien die Flaschen dem Pfandkreislauf entzogen worden, denn sie würden nicht aussortiert, sondern mit anderem Altglas verschmolzen, argumentierte der Richter. Der Wert des Glases lasse sich deshalb im Nachhinein nicht mehr feststellen. Der Pfandwert der erbeuteten Flaschen betrug 1,44 Euro.

Quelle: BR24

[Sendung: BAYERN 3 Update]

Kurzzusammenfassung

Wer aus einem Altglascontainer Pfandflaschen fischt, macht sich nicht strafbar. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Angeklagt waren zwei Senioren. Nachbarn hatten die Polizei verständigt.

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