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Schneeräumen Pflichten

Reicht es, wenn ich einmal am Tag Schnee räume vor der Tür?

Bild: colourbox

Bayern, ein Winter Wonderland. Was nervt, ist aber die Schneeschiebe-Pflicht für viele von euch. Den Wecker noch früher stellen, dick einpacken, Schaufel in die Hand - und den Gehweg vor der eigenen Haustür freiräumen. Aber wann musst du eigentlich schaufeln, wann nicht - und reicht einmal am Tag?

Die wichtigste Frage ist erstmal: WER muss eigentlich bei mir vor dem Haus oder der Wohnung räumen und streuen? Denn es gilt:

1. Bei öffentlichen Bürgersteigen sind zunächst einmal die Städte und Gemeinden zuständig. Eigentlich. Die geben diese Aufgaben nämlich meist gerne per Satzung an die Eigentümer der anliegenden Häuser weiter.

2. Bei größeren Wohnanlagen übernimmt dann in der Regel ein von den Eigentümern engagierter Hausmeister diese Pflicht.

3. Bist du "nur" Mieter einer Wohnung oder eines Hauses - und nicht Eigentümer? Dann checke unbedingt deinen Mietvertrag. Der Eigentümer kann die Winterräum- und Streupflicht an dich als Mieter übertragen - zum Beispiel mit entsprechenden Klauseln im Mietvertrag oder in der Hausordnung, wenn diese Teil des Mietvertrages ist. 

Wenn du verantwortlich dafür bist, dass die Straße oder der Weg vor deinem Haus geräumt ist, solltest du diese Pflicht wirklich ernst nehmen. Wenn jemand dort ausrutscht und sich ein Bein bricht, kannst du haftbar gemacht werden. Von Schadensersatz bis zu einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung ist alles möglich. 

Schnee und Glatteis: Was musst du beim Räumen beachten? 

1. Höchste Priorität hat der Gehsteig vor dem Haus: Hier muss ein Streifen von etwa einem Meter Breite freigeräumt werden, auf dem auch gestreut wird. Faustregel: Zwei Personen sollten bequem aneinander vorbeikommen. 

2. Rund ums Haus müssen die Zugänge zum Gebäude, zu den Mülltonnen sowie zu den Garagen oder Stellplätzen freigehalten werden.

3. Kernzeit für alle Schaufler und Streuer ist in der Regel von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Allerdings gibt es Einschränkungen: Wenn es 24 Stunden ununterbrochen am Stück schneit, erlaubt dir der Gesetzgeber zu warten, bis das Schlimmste vorbei ist. Das bedeutet nicht, dass der Winterdienst mit einer Schicht pro Tag erledigt wäre: Falls notwendig, muss du auch mehrmals am Tag antreten.

Superwichtig: Wenn du tagsüber nicht Schnee schieben kannst vor deiner Haustür, dann musst du selbst für Ersatz sorgen - das kann ein zuverlässiger Nachbar sein oder ein Hausmeisterdienst. "Ich war im Urlaub" oder "Ich musste arbeiten" sind keine Ausreden.

Streusalz fast überall verboten

In vielen Gemeinden ist der Einsatz von Streusalz mittlerweile mit einem Bußgeld versehen. Zum Beispiel in Amberg, Aschaffenburg, Augsburg, Bayreuth, Erlangen, Ingolstadt, Kaufbeuren, Landshut, Memmingen, München, Passau oder Nürnberg gilt (eigentlich) ein Verbot beziehungsweise ein stark eingeschränkter Gebrauch - allerdings haben einige Städte wie zum Beispiel München den Einsatz von Streusalz für kurze Zeit wieder gestattet. Alternativen sind zum Beispiel Splitt oder Sand. Splitt-Körner sind nichts anderes als kleine Steinchen, die ausreichend fest und scharfkantig sind, um eine raue und damit rutschfestere Oberfläche zu bilden. Ähnlich ist es beim Sand. Auch dieser eignet sich in größeren Mengen als gute und günstige Möglichkeit zum Streuen.

Kurzzusammenfassung

Was musst du beim Räumen beachten? Höchste Priorität hat der Gehsteig vor dem Haus. Hier muss ein Streifen von etwa einem Meter Breite freigeräumt werden. Kernzeit für alle Schaufler und Streuer ist in der Regel von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Wenn du tagsüber nicht Schnee schieben kannst vor deiner Haustür, dann musst du selbst für Ersatz sorgen.