Es gibt Tage, da geht man einfach nicht zur Arbeit. Zum Beispiel wenn du heiratest, eine Tochter bekommst oder dein kleiner Sohn plötzlich krank wird. In solchen Fällen kannst du bezahlten Sonderurlaub beantragen. Das steht im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Wenn du heiratest, Vater wirst oder zur Beerdigung der Oma musst, dann opfere hierfür nicht deine regulären Urlaubstage! Für solche Ereignisse gibt es in Deutschland den bezahlten Sonderurlaub. "Normale" Urlaubstage sind schließlich zur Erholung da. Wichtig: Checke in jedem Fall, ob in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag der Sonderurlaub anders geregelt (oder sogar explizit ausgeschlossen) ist. Wenn nicht, kannst du dich auf das Bürgerliche Gesetzbuch (§616) berufen.
Wie lange du bezahlten Sonderurlaub nehmen kannst, ist nicht genau festgelegt. In der Regel ist es ein Tag, manchmal auch mehr.
Bezahlten Sonderurlaub gibt es beispielsweise...
- bei Papas für die Geburt des Kindes am Arbeitstag (nicht bei unehelichen Kindern laut BGB)
- für die Pflege von Angehörigen (meist ein Tag - danach ist unbezahlter Sonderurlaub möglich)
- für die eigene Hochzeit, die Trauung der Eltern oder der Kinder, für die goldene Hochzeitsfeier der Eltern oder für die Konfirmation, Kommunion oder ähnlicher Feste des eigenen Kindes
- für eine Beerdigung im engen Familienkreis
- bei einem Gerichtstermin (wenn du als Angeklagter, Kläger oder als Zeuge persönlich vor Gericht aussagen musst)
- wenn ein unaufschiebbarer Arztbesuch oder ein Behördengang ansteht (für die Dauer des Termins)
- für einen beruflich bedingten Umzug
- wenn du ehrenamtlich für die Freiwillige Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk bei Flutkatastrophen oder Waldbränden im Einsatz bist
- im öffentlicher Dienst für das 25. und 40. Dienstjubiläum
- für Bewerbungsgespräche, nachdem dir in deinem jetzigen Job gekündigt wurde
Wenn du zweifelst, ob du Anspruch auf Sonderurlaub hast, hol dir frühzeitig Infos aus der Personalabteilung. Oder sprich mit deinem Chef oder deiner Chefin. Vielleicht gibt's in eurer Firma ja auch für andere Ereignisse (zum Beispiel einen rein privaten Umzug) Sonderurlaub. Aber Achtung: Es gibt auch Arbeitsverträge, die Sonderurlaub explizit ausschließen. Dann musst du das so akzeptieren. Glaubst du, dass dir ein berechtigter Sonderurlaub verweigert wird, dann kannst du dich an den Betriebsrat oder einen Anwalt wenden.
Kind krank? Dann bekommst du Kinderkrankengeld!
Du kannst nicht arbeiten, weil dein Kind (unter zwölf Jahren) krank ist? Gesetzlich krankenversicherte Eltern können je gesetzlich krankenversichertem Kind für 30 Arbeitstage (Alleinerziehende für 60 Arbeitstage) Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 130 Arbeitstage.
Bei jüngeren Kinder kann es für einen Zeitraum von bis zu 5 Arbeitstagen gemäß § 616 BGB einen Anspruch auf bezahlte Freistellung geben, um das Kind zu pflegen.
Kurzzusammenfassung
Wenn du heiratest, Vater wirst oder zur Beerdigung der Oma musst, dann opfere hierfür nicht deine regulären Urlaubstage! Für solche Ereignisse gibt es in Deutschland den bezahlten Sonderurlaub. Den gibt's für beruflich bedingte Umzüge, die Geburt eines Kindes oder die eigene Hochzeit.