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Streik bei der Bahn

Bahnstreik: Diese Rechte habt ihr als Fahrgast - und diese Pflichten!

Bild: picture alliance/dpa | Carsten Koall

Millionen Reisende müssen sich erneut auf massive Ausfälle im Bahnverkehr einstellen: Lokführer und Zugpersonal legen ab Mittwoch bis in die kommende Woche hinein ihre Arbeit nieder. Wie kann ich pünktlich zur Arbeit kommen und welche Konsequenzen drohen, wenn ich es nicht schaffe? Hier findest du Antworten rund um den Bahnstreik. Welche Rechte und Möglichkeiten habt ihr? Hier gibt es die Antworten.

Egal ob Fern-, Regional- oder Güterverkehr: Die Lokführergewerkschaft GDL ruft erneut zum bundesweiten Warnstreik auf. Im Personenverkehr soll der Streik in der Nacht zum Mittwoch (24. Januar) um zwei Uhr in der Früh beginnen und bis zum kommenden Montag um 18 Uhr andauern, der Zugverkehr wird massiv beeinträchtigt sein.

Die Bahn bietet für die Zeit des Streiks einen Notfahrplan für den Fernverkehr an. Der ist über die Fahrplanauskunft auf bahn.de und in der DB Navigator-App abrufbar. Dort sollten sich Reisende auch vor Fahrtantritt informieren. Außerdem steht ab sofort eine kostenlose Sonderhotline zur Verfügung. Sie ist unter der Nummer 08000 996633 rund um die Uhr erreichbar.

Fahren die Züge der privaten Eisenbahngesellschaften in Bayern?

Neben der Deutschen Bahn werden nach GDL-Angaben auch weitere Eisenbahnunternehmen bestreikt, etwa Transdev. Zum Konzern gehört in Bayern unter anderem die Bayerische Oberlandbahn, die als BRB Oberland (ehemals BOB), BRB Chiemgau-Inntal (ehemals Meridian), BRB Ammersee-Altmühltal, Ostallgäu-Lechfeld und Berchtesgaden-Ruhpolding auf den Schienen unterwegs ist.

Lokführer und Personal von privaten Eisenbahngesellschaften wie Go-Ahead in Schwaben nehmen nicht am Warnstreik teil, weil diese nach einem anderen Tarif bezahlt werden. Ebenso fahren die Züge ausländischer Unternehmen wie der österreichischen Westbahn zwischen Rosenheim und München.

Der Zug fällt aus - und jetzt?

Rein theoretisch können Bahnkunden bei streikbedingtem Zugausfall auf jeden beliebigen anderen Zug umsteigen - sofern denn einer fährt. Das gilt auch für verpasste Anschlusszüge. Den Umstieg auf ein Taxi bezahlt die Bahn bei einer Höchstgrenze von 80 Euro nur in sehr bestimmten Fällen, nämlich wenn es absolut keine von der Bahn angebotene Alternative gibt, wenn die planmäßige Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr liegt und der Zug mindestens eine Stunde Verspätung hat.

Sonderfall Sonderticket

Wer ein Sparticket hat, braucht im Streikfall nicht wie sonst auf die Zugbindung zu achten. Zwar muss er bei einem anderen Zug zunächst den Aufpreis zahlen, bekommt ihn dann aber auf Antrag zurückerstattet. Ausgenommen von dieser Regelung sind das Schönes-Wochenende-, das Quer-Durchs-Land- und das Länderticket, also auch das Bayernticket. Und auch das Deutschland-Ticket

Gibt es Entschädigung für Verspätungen?

Die gibt es auch im Streikfall - allerdings immer erst ab einer gewissen Zeit und ausschließlich im Fernverkehr. Kommt der ICE, EC oder D-Zug über eine Stunde zu spät, bekommen Sie 25 Prozent von der Bahn erstattet. 50 Prozent Erstattung gibt's bei einer Verspätung von über zwei Stunden.

Wie bekomme ich meine Erstattung?

Hier geht nichts ohne das sogenannte "Fahrgastrechte-Formular". Das gibt es in den Servicezentren oder online und muss exakt ausgefüllt werden. Achtung: Originalbelege bitte aufheben. Auf Wunsch zahlt die Bahn bar, per Überweisung oder als Gutschein aus.

Was ist, wenn ich meine Fahrt am Streiktag gar nicht erst antreten will?

Wer vom Streik betroffen ist, bekommt Ticket samt Reservierung erstattet: Wenn absehbar ist, dass der Zug mindestens eine Stunde später als geplant am Ziel eintrifft, dürfen Fahrgäste von der Reise zurücktreten. Dann haben sie Anspruch auf die Rückerstattung des vollen Fahrpreises. Das gilt auch für ausgefallene Züge oder verpasste Anschlüsse. Wer die Fahrt unterwegs abbricht, kann sich den nicht genutzten Teil erstatten lassen. Wer zum Ausgangsbahnhof zurückfährt, bekommt den vollen Preis erstattet.

Weitere Informationen: www.bahn.de/fahrgastrechte

Wie fällt die Entschädigung für Zeitkartenbesitzer aus?

Wer eine Zeitkarte hat, bekommt fünf Euro Entschädigung ab einer Verspätung von 60 Minuten, bei einem Ticket erster Klasse sind es 7,50 Euro. Besitzer einer Bahncard-100 für 4.339 Euro bekommen bei einer Stunde Verspätung zehn Euro erstattet, in der ersten Klasse (für 7.356 Euro) sind es 15 Euro.

S-Bahn-Nutzer bekommen Entschädigungen in Bereichen, die den Aufwand fast nicht lohnen. 1,50 Euro pauschal bei über einer Stunde Verspätung. Jedoch: Ausgezahlt werden Erstattungen erst ab vier Euro. Erst ab der zweiten oder dritten Verspätung innerhalb der Gültigkeitsdauer des Tickets gibt es also überhaupt erst was zurück.

Was, wenn ich nur ein Handy-Ticket habe?

Die Buchungsbestätigung, die per E-Mail kommt, sollte zusammen mit dem ausgefülltem Fahrgastrechte-Formular abgegeben werden.

Ich gehe noch zur Schule - darf ich zuhause bleiben, wenn ich auf den Zug angewiesen bin?

Trotz des angekündigten Warnstreiks der GDL findet an den Schulen in Bayern regulärer Unterricht statt. Darauf weist das Bayerische Kultusministerium auf BR-Nachfrage hin: Schülerinnen und Schüler, die wegen ausfallender Busse und Bahnen nicht zur Schule kommen können und die keine andere Möglichkeit haben, zur Schule zu kommen, können ausnahmsweise dem Präsenzunterricht fernbleiben. Dann muss die Schule umgehend informiert werden, – ähnlich wie bei einer Krankmeldung, heißt es weiter. Das gelte auch bei Verspätungen aufgrund des Warnstreiks. Weitere Informationen erhalten Eltern und Schülerinnen und Schüler bei den Schulen. Die Schulen können in den Streiktagen auch selbst entscheiden, ob sie zum Beispiel Schulaufgaben oder Testate verlegen, oder sogar in den Distanzunterricht mit einzelnen Klassen gehen, erklärt das Kultusministerium. (Quelle: https://www.km.bayern.de)

Kurzzusammenfassung

Millionen Reisende müssen sich erneut auf massive Ausfälle im Bahnverkehr einstellen: Lokführer und Zugpersonal legen ab Mittwoch bis in die kommende Woche hinein ihre Arbeit nieder. Wie kann ich pünktlich zur Arbeit kommen und welche Konsequenzen drohen, wenn ich es nicht schaffe? Hier findest du Antworten rund um den Bahnstreik. Welche Rechte und Möglichkeiten habt ihr? Hier gibt es die Antworten.