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Streik bei der Bahn

Diese Rechte habt ihr als Fahrgast

Bild: picture alliance/dpa | Carsten Koall

Wie kann ich pünktlich zur Arbeit kommen und welche Konsequenzen drohen, wenn ich es nicht schaffe? Hier findest du Antworten rund um den Bahnstreik. Welche Rechte und Möglichkeiten habt ihr? Hier gibt es die Antworten.

Der Zug fällt aus - und jetzt?

Rein theoretisch können Bahnkunden bei streikbedingtem Zugausfall auf jeden beliebigen anderen Zug umsteigen - sofern denn einer fährt. Das gilt auch für verpasste Anschlusszüge. Den Umstieg auf ein Taxi bezahlt die Bahn bei einer Höchstgrenze von 80 Euro nur in sehr bestimmten Fällen, nämlich wenn es absolut keine von der Bahn angebotene Alternative gibt, wenn die planmäßige Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr liegt und der Zug mindestens eine Stunde Verspätung hat.

Sonderfall Sonderticket

Wer ein Sparticket hat, braucht im Streikfall nicht wie sonst auf die Zugbindung zu achten. Zwar muss er bei einem anderen Zug zunächst den Aufpreis zahlen, bekommt ihn dann aber auf Antrag zurückerstattet. Ausgenommen von dieser Regelung sind das Schönes-Wochenende-, das Quer-Durchs-Land- und das Länderticket, also auch das Bayernticket. Und auch das Deutschland-Ticket. 

Gibt es Entschädigung für Verspätungen?

Die gibt es auch im Streikfall - allerdings immer erst ab einer gewissen Zeit und ausschließlich im Fernverkehr. Kommt der ICE, EC oder D-Zug über eine Stunde zu spät, bekommen Sie 25 Prozent von der Bahn erstattet. 50 Prozent Erstattung gibt's bei einer Verspätung von über zwei Stunden.

Wie bekomme ich meine Erstattung?

Hier geht nichts ohne das sogenannte "Fahrgastrechte-Formular". Das gibt es in den Servicezentren oder online und muss exakt ausgefüllt werden. Achtung: Originalbelege bitte aufheben. Auf Wunsch zahlt die Bahn bar, per Überweisung oder als Gutschein aus.

Was ist, wenn ich meine Fahrt am Streiktag gar nicht erst antreten will?

Wer vom Streik betroffen ist, bekommt Ticket samt Reservierung erstattet: Wenn absehbar ist, dass der Zug mindestens eine Stunde später als geplant am Ziel eintrifft, dürfen Fahrgäste von der Reise zurücktreten. Dann haben sie Anspruch auf die Rückerstattung des vollen Fahrpreises. Das gilt auch für ausgefallene Züge oder verpasste Anschlüsse. Wer die Fahrt unterwegs abbricht, kann sich den nicht genutzten Teil erstatten lassen. Wer zum Ausgangsbahnhof zurückfährt, bekommt den vollen Preis erstattet.

Weitere Informationen: www.bahn.de/fahrgastrechte

Wie fällt die Entschädigung für Zeitkartenbesitzer aus?

Wer eine Zeitkarte hat, bekommt fünf Euro Entschädigung ab einer Verspätung von 60 Minuten, bei einem Ticket erster Klasse sind es 7,50 Euro. Besitzer einer Bahncard-100 für 4.339 Euro bekommen bei einer Stunde Verspätung zehn Euro erstattet, in der ersten Klasse (für 7.356 Euro) sind es 15 Euro.

S-Bahn-Nutzer bekommen Entschädigungen in Bereichen, die den Aufwand fast nicht lohnen. 1,50 Euro pauschal bei über einer Stunde Verspätung. Jedoch: Ausgezahlt werden Erstattungen erst ab vier Euro. Erst ab der zweiten oder dritten Verspätung innerhalb der Gültigkeitsdauer des Tickets gibt es also überhaupt erst was zurück.

Was, wenn ich nur ein Handy-Ticket habe?

Die Buchungsbestätigung, die per E-Mail kommt, sollte zusammen mit dem ausgefülltem Fahrgastrechte-Formular abgegeben werden.

Kurzzusammenfassung

Und wieder Streik bei der deutschen Bahn und privaten Bahnbetreibern. Für euch als Reisende und Pendler wird das ein nervenaufreibender Freitag. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) plant einen bundesweiten Streik. Falls es euch als Pendler oder Reisende betrifft. Das sind eure Rechte.