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Orkantief "Sabine"

Unwetter: Muss ich als Arbeitnehmer ins Büro kommen?

Bild: dpa/picture-alliance

Orkantief "Sabine" fegt über Bayern; Züge, Busse und Trams fahren nicht mehr. Die Schulen in Bayern bleiben geschlossen. Dürft ihr als Arbeitnehmer jetzt einfach zuhause bleiben, um auf euer Kind aufzupassen? Dürft ihr einfach einen Tag freinehmen, weil ich nicht mit den Öffis zur Arbeit kommt? Müsst ihr euer Kind in die Schule schicken, wenn die morgen wieder geöffnet hat? Die Antworten bekommt ihr jetzt.

Schule oder Kita - was, wenn der Weg gefährlich ist?  

Grundsätzlich entscheidet ihr als Mama oder Papa, ob der Weg zur Schule zumutbar ist oder ob er unter den gegebenen Bedingungen als zu gefährlich erscheint. Solltet ihr euch als Eltern dazu entscheiden, euer Kind am betreffenden Tag nicht zur Schule gehen zu lassen, so müsst ihr unverzüglich die Schule informieren.

Schulen und Schulträger vor Ort können jedoch auch in eigener Verantwortung den Schulbetrieb aussetzen. Die Betreuung von Schülern, die dennoch in die Schule kommen, muss gewährleistet sein. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Auch wenn das Schulversäumnis in derartigen Fällen entschuldigt ist, ist in jedem Fall die Schule zu informieren.

Bei Kindergärten und Kitas ist der Fall noch einfacher: Da es keine Kita- oder Kindergartenpflicht gibt, könnt ihr euer Kind selbstverständlich immer zuhause lassen. Sagt aber bitte in der Kita vorher Bescheid.

Muss ich als Arbeitnehmer auch bei Sturm ins Büro kommen?

Ihr als Arbeitnehmer seid dafür verantwortlich, pünktlich bei der Arbeit zu sein. Aber ist das auch der Fall, wenn ein Unwetter für das Zuspätkommen verantwortlich ist? Ja, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Das gilt auch, wenn wegen eines Sturms oder Unwetters eure S-Bahn, die Tram, der Bus oder der Regionalzug ausfällt.

Auf höhere Gewalt könnt ihr euch dabei nicht berufen. "Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitnehmer das sogenannte Wegerisiko trägt", erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich sind, rechtzeitig bei der Arbeit zu sein. Ihr solltet also gegebenenfalls mehr Zeit für den Weg zur Arbeit einplanen, sodass ihr pünktlich seid. "Wenn nicht, dann gilt aus rechtlicher Perspektive: ohne Arbeit kein Lohn", sagt Bredereck.

Wochenendpendler etwa, die wegen der Zugausfälle feststecken, haben im Zweifelsfall Pech. Arbeitnehmer müssen damit rechnen, dass sie keinen Lohn erhalten für die Zeit, die sie zu spät zur Arbeit kommen, so Anwältin Oberthür. Gegebenenfalls kann es sein, dass Mitarbeiter die ausgefallene Zeit nacharbeiten müssen. Tipp: Bietet eurem Arbeitgeber proaktiv an, im Homeoffice zu arbeiten (wenn das geht) oder einen Tag Urlaub zu nehmen.

Ausnahme: Unwetterwarnung!

Eine Ausnahme besteht nur, wenn aus meterologischer Sicht davor gewarnt wird, das Haus zu verlassen! Dann kann eine sogenannte begründete Arbeitsverhinderung vorliegen. Sprecht aber auch in diesem Fall unbedingt vorher mit eurem Arbeitgeber; bleibt auf keinen Fall ohne vorherige Vereinbarung von der Arbeit fern. Und bedenkt: Ihr erhaltet für diesen Tag keine Vergütung.

Kurzzusammenfassung

Orkantief "Sabine" fegt über Bayern; Züge, Busse und Trams fahren nicht mehr. Die Schulen in Bayern bleiben geschlossen. Dürft ihr als Arbeitnehmer jetzt einfach zuhause bleiben, um auf euer Kind aufzupassen? Dürft ihr einfach einen Tag freinehmen, weil ich nicht mit den Öffis zur Arbeit kommt? Müsst ihr euer Kind in die Schule schicken, wenn die morgen wieder geöffnet hat? Die Antworten bekommt ihr jetzt.