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Gewährleistung, Widerruf & Co.

Geschenke umtauschen - welche Rechte hast du?

Jetzt nach Weihnachten musst du vielleicht das eine oder andere Geschenk umtauschen. Du bist nicht sicher, was du wie und wie lange umtauschen kannst - insbesondere während des Lockdowns? Wir verraten dir, welche Rechte du als Käufer hast.

Ich habe ein Weihnachtsgeschenk im Internet gekauft - es kam aber beim Beschenkten nicht so gut an? Was gilt?

Offiziell hast Du 14 Tage Zeit, einen Kauf im Internet zu widerrufen. Aber: Viele Händler verlängern diese Frist jedes Jahr in der Vorweihnachtszeit. Schau einfach nochmal auf der Seite, auf der du das Geschenk bestellt hast, nach. Die Online-Shops bewerben ihre verlängerte Rückgabefrist meistens recht prominent auf der Startseite. Die größeren Online-Anbieter bieten eine kulante Umtauschregelung bis Ende Januar.

Ich habe ein Weihnachtsgeschenk im Geschäft um die Ecke gekauft und möchte es zurückgeben. Das geht aber gerade nicht - wegen des Lockdowns?

Lockdown hin oder her - ein Rückgaberecht im normalen Einzelhandel gibt es sowieso nicht. Hier ist (eigentlich) die Devise: Gekauft ist gekauft. Trotzdem tauschen viele Händler auf freiwilliger Basis ungeliebte Weihnachtsgeschenke um. Sie bestimmen aber die Bedingungen. Du musst akzeptieren, wenn du kein Geld zurückbekommst, sondern "nur" einen Gutschein. Gehe einfach nach dem Lockdown nochmal in den Laden - am besten mit dem Kassenbon in der Hand.

Ich habe ein Weihnachtsgeschenk gekauft, aber es ist defekt. Was nun?

Wenn der Fernseher nicht funktioniert oder der Pulli ein Loch hat, dann gilt die Gewährleistung. Die ist gesetzlich vorgeschrieben - und gilt unabhängig davon, ob du das Geschenk online oder im "normalen" Laden gekauft hast. Der Händler muss in den ersten zwei Jahren ein defektes Gerät oder den Pulli mit Loch in Ordnung bringen - also reparieren, umtauschen oder zurücknehmen. Wichtig: In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf wird einfach mal davon ausgegangen, dass die Ware tatsächlich schon zum Zeitpunkt des Kaufs defekt war. Du musst dich also nichts kümmern. Nach sechs Monaten allerdings musst du gegenüber dem Verkäufer beweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat.

Viele Ladengeschäfte können ihre Gewährleistung zur Zeit wegen des Lockdowns nicht anbieten, weil sie dicht sind. Das ist aber nicht dein Problem – durch den Lockdown verlängert sich die Frist nach hinten, und der Händler muss sich dann kümmern, wenn er wieder öffnen darf.

Kurzzusammenfassung

Jetzt nach Weihnachten musst du vielleicht das eine oder andere Geschenk umtauschen. Du bist nicht sicher, was du wie und wie lange umtauschen kannst - insbesondere während des Lockdowns? Wir verraten dir, welche Rechte du als Käufer hast.