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Trotz hoher Bußgelder

Immer mehr nervige Werbeanrufe

Bild: colourbox / Montage: BAYERN 3

Über unerlaubte Telefonwerbung haben sich seit Januar schon fast so viele Verbraucher beschwert wie im gesamten Vorjahr. Obwohl die Bundesnetzagentur inzwischen hohe Strafen verhängen kann, haben sich die unerlaubten Anrufe der Telefonanbieter fast verdoppelt.

Niemand darf unaufgefordert zu Werbezwecken angerufen werden, ohne dass er vorher dem Anbieter ausdrücklich seine Zustimmung gegeben hat. Diese Zustimmung darf auch nicht zu Beginn des Telefonats nachträglich eingeholt werden, was häufig trotzdem versucht wird.

Außerdem dürfen Werbetreibende ihre Rufnummer nicht unterdrücken oder eine falsche Nummer einblenden. Doch alles das geschieht massenhaft im deutschen Telefonnetz. So gingen bei der Bundesnetzagentur allein im ersten Halbjahr mehr als 26.000 Beschwerden ein, auch wegen des hartnäckigen und aggressiven Tons mancher Anrufer.

Was ist erlaubt - und was nicht?

Erlaubt ist der Einsatz von Wählmaschinen, die bestimmte Zielpersonen bis zu 15 Mal pro Woche per Computer anwählen. Es gibt keine Dokumentationspflicht für Call Center, so dass niemand einen Überblick hat. Um eine Überrumpelung der Verbraucher zu verhindern, fordern Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, dass Telefonverträge nur gelten sollen, wenn sie nach dem Gespräch schriftlich bestätigt sind. So sollten keine ungewollte Verträge mehr mit Unbekannten am Telefon abgeschlossen werden.

Was kann ich bei einem unerwünschten Anruf tun?

Eine Möglichkeit: auflegen. Die andere: Den Anrufer zur Rede stellen, Namen sowie Grund des Anrufes und Firma erfragen. Alle Informationen notieren und an die zuständige Verbraucherzentrale oder die Bundesnetzagentur weiterleiten. Zudem beim Anrufer klarstellen, dass weitere Anrufe unerwünscht sind und die Löschung der Daten verlangen.

Was kann ich tun, wenn ich am Telefon einen Vertrag abgeschlossen habe?

In der Regel besteht ein Widerrufsrecht. Verbraucherschützer raten, innerhalb von 14 Tagen den Vertrag schriftlich - per E-Mail, Fax oder Brief - zu widerrufen. Musterbriefe für den Widerruf stellen die Verbraucherzentralen im Internet zur Verfügung.


Quelle: BR24 / Felix Lincke

[Sendung: BAYERN 3 Nachrichten]

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