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Illegale Internettauschbörsen

3 Dinge, die Eltern wissen müssen

Ein Album von Rihanna steht auf einer illegalen Internettauschbörse zur Verfügung – der Plattenfirma Universal gefällt das logischerweise gar nicht. Sie will Schadenersatz von den Inhabern des Internetanschlusses, über den das Album bereitgestellt wurde. Das wiederum ist ein Elternpaar, und die sagen: Muss eines unserer drei Kinder gewesen sein – nicht wir. Deshalb bezahlen wir nicht. Welches Kind es war, wollen sie aber auch nicht sagen. Was sagt das Gericht?

1. Wie sieht die Haftung im konkreten Fall aus?

Eltern haften für ihre Kinder – zumindest sehen die Richter das in diesem Fall so. Der Bundesgerichtshof hat zwar in einem anderen Urteil klar gestellt, dass Eltern für ihre volljährigen Kinder nicht in jedem Fall gerade stehen müssen – da das Elternpaar hier aber den Namen des Kindes nicht nennen will, haften sie. Allerdings wurde eine Revision zugelassen – da ist also das letzte Wort im Zweifel noch gar nicht gesprochen.

2. Was müssen Eltern grundsätzlich beachten?

Zwei Dinge sind wichtig: Eltern müssen ihre Kinder belehren, ihnen also sagen, dass solche Tauschbörsen illegal sind und sie die Finger davon lassen müssen. Aber – und auch das ist wichtig: Wenn Eltern einen konkreten Verdacht haben – zum Beispiel weil eine Abmahnung kommt - dann müssen sie eingreifen.

Sie müssen aber ihr Kind nicht überwachen oder regelmäßig den Computer kontrollieren.

Nutzen viele Personen einen Anschluss - zum Beispiel auch in einer WG - empfiehlt sich für den, dem der Anschluss gehört, dass er sich so gut es geht absichert. Bei vielen Routern lässt sich zum Beispiel nachvollziehen, wer wann den Computer wofür genutzt hat. Mit solchen Aufzeichnungen müssen aber im Vorfeld alle einverstanden sein. 

3. Was, wenn ein Abmahnschreiben kommt?

Zunächst mal nichts voreilig entscheiden und Hilfe holen. Zum Beispiel bei einem Anwalt oder bei der Verbraucherzentrale. Die prüfen das Schreiben erst mal. Denn oft gehen die Vorwürfe viel zu weit oder die Anwaltsrechnungen sind überzogen.