Hotline 0800 / 800 3 800
WhatsApp 0174 / 33 43 900
E-Mail studio@bayern3.de
Alle Hits von heute - am Abendbis 00:00 Uhr
Bruno MarsLocked Out Of Heaven
22:41 Uhr
Benson BooneSlow It Down
22:39 Uhr
Glockenbach x Chris de SarandyMagic Moment
22:35 Uhr
KelisMilkshake
22:32 Uhr
Crystal FightersAt Home
22:28 Uhr
mehr

Pay-TV, Streaming-Dienst, Strom & Gas

Kündigung vergessen? Vertrag darf sich nicht mehr um ein Jahr verlängern!

Bild: Erik Mclean / unsplash

Ihr kennt das: Ihr habt einen günstigen Pay-TV Vertrag abgeschlossen. Doch der kostet im zweiten Jahr plötzlich mehr als doppelt so viel pro Monat - und hat sich automatisch um ein ganzes Jahr verlängert! Das ist ab sofort nicht mehr erlaubt.

Seit dem 01. März 2022 gilt: Ein Verbrauchervertrag darf sich nach der Mindestlaufzeit nicht mehr automatisch um ein ganzes Jahr verlängern. Nach der Mindestlaufzeit kannst du immer mit einer Frist von maximal einem Monat kündigen. 

Blöd: Dies gilt nur für alle neu geschlossenen Verträge, für die du regelmäßig zahlst. 

Diese Verträge dürfen sich nicht mehr automatisch um ein Jahr verlängern:

- Strom- und Gasverträge

- Streaming-Dienste

- Pay-TV

- Zeitungsabos

- Fitnessclubs

- Online-Portale

- oder die Lieferung einer Obst- und Gemüsekiste.

Ausgenommen sind nur wenige Dinge wie z.B. bestimmte Versicherungsverträge, etwa eine Auslandsreisekrankenversicherung oder die KfZ-Haftpflicht.

Vorsicht: Verträge mit einer Mindestlaufzeit von bis zu 24 Monaten sind auch weiterhin möglich. Vergisst du zu kündigen, darf sich der Vertrag aber danach nicht automatisch um ein ganzes Jahr verlängern!

Für Handy- und DSL-Verträge gilt dieses Gesetz übrigens schon seit vergangenem Dezember - auch für bereits bestehende Verträge.

Kurzzusammenfassung

Ab 01. März 2022 gilt: Ein Verbrauchervertrag darf sich nach der Mindestlaufzeit nicht mehr automatisch um ein ganzes Jahr verlängern. Nach der Mindestlaufzeit kannst du immer mit einer Frist von maximal einem Monat kündigen.