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Abzocke im Internet

Vorsicht vor unseriösen Routenplanern

Bild: dpa/picture-alliance

Die Betrüger werden immer dreister. Aktuell warnen die Verbraucherzentralen vor Routenplanern im Internet, bei denen man angeblich ein Abo abgeschlossen hat. Dabei gehen die Betrüger mit rabiaten Methoden vor.

In den vergangenen Tagen dürften einige Verbraucher ein mulmiges Gefühl im Bauch gehabt haben. Denn sie haben Post bekommen, von der Firma Media Solution GmbH in Frankfurt. Darin steht, dass man für die Nutzung eines Routenplaners im Internet sofort 750 Euro zahlen soll.

Leider haben Sie die offene Rechnung noch immer nicht beglichen. Aus diesem Grund wird sie unser Inkasso Außendienstteam besuchen, um ihre Wertgegenstände zu pfänden." (Zitat Inkassoschreiben)

Dieses Vorgehen sei durch und durch unseriös, sagt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. Denn ein Inkassounternehmen und dessen Mitarbeiter seien nicht befugt, Gegenstände zu pfänden. Erst müsse ein Gerichtsverfahren durchlaufen werden und selbst wenn es ein Urteil gibt, dürfe nur der Gerichtsvollzieher pfänden.

Mit Gewinnspiel geködert

Die Seiten tauchen unter verschiedenen Internetadressen auf, sehen aber immer ähnlich aus. Aktuell warnen die Verbraucherschützer vor der Domain routenplaner-maps.online. Hier werden die Kunden mit einem kostenlosen Gewinnspiel geködert und aufgefordert ihre Kontaktdaten einzugeben. Und schon ist das Unternehmen im Besitz von Name und Anschrift. Ein wirksamer Vertrag wird so aber noch nicht geschlossen.

Wenn ich im Internet Leistungen in Anspruch nehme, die was kosten, muss mich der Anbieter mit einem Button darauf hinweisen. Das ist in diesem Fall wohl nicht geschehen und insofern gehen wir nicht davon aus, dass es sich um wirksame Verträge handelt." (Tatjana Halm, Verbraucherzentrale Bayern)
Bild: Screenshot routenplaner-maps.online

Da kein Kostenhinweis erfolgt ist, handelt es sich nicht um einen wirksamen Vertrag. Dennoch sitzt der Schock bei den Verbrauchern tief. Dabei gibt es zwei Strategien: Abwarten und schauen, wie sich das Unternehmen weiter verhält oder selbst etwas unternehmen. Die Verbraucherzentrale Bayern stellt für diesen Fall einen Musterbrief zur Verfügung, mit dem man widersprechen kann.

Jeder, der ein Inkassoschreiben bekommen hat, sollte erst einmal ruhig bleiben und genau überlegen, was er angeklickt hat oder eben auch nicht. Und er sollte den gesunden Menschenverstand benutzen. Was einen im Fall der Routenplaner zusätzlich stutzig machen sollte, ist die Forderung, das Geld in Amazon-Gutscheinen zu bezahlen – ein sehr ungewöhnliches Vorgehen. Deshalb noch einmal der Rat nicht zu bezahlen, denn wenn das Geld erst einmal weg ist, wird man es so schnell nicht wiedersehen.

Kurzzusammenfassung

Die Betrüger werden immer dreister. Aktuell warnen die Verbraucherzentralen vor Routenplanern im Internet, bei denen man angeblich ein Abo abgeschlossen hat. Dabei gehen die Betrüger mit rabiaten Methoden vor.

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