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Nein, die EU verbietet das nicht

Ihr dürft Bier auch weiterhin aus Steinkrügen trinken!

Bild: dpa/picture-alliance

In vielen Zeitungen macht zur Zeit eine angebliche neue EU-Richtlinie die Runde, wir dürften unser Bier nicht mehr aus Steinkrügen trinken! Ein Aufdruck an der Unterseite der Krüge solle das verbieten: "Nicht für schäumende Getränke zu verwenden".

Und tatsächlich: Ein Wirt aus Adelsdorf hatte für seine Gastwirtschaft neue Krüge bestellt, auf denen dieser Satz tatsächlich eingeprägt war. Was natürlich blöd ist. Weil in Steinkrüge kommt nun mal Bier. Und das schäumt. Seit 1516. Der Gastwirt zeigte sich gegenüber der BILD fassungslos.

Das ist doch ein Schmarrn, das mache ich nicht. Das ist ein Schildbürgerstreich, eine Lachnummer!" (Hans-Günter Wirth, Brauerei "Zum Löwenbräu")

Viele Zeitungen und andere Medien griffen die Meldung auf und machten eine neue EU-Richtlinie dafür verantwortlich. Die soll den "Umgang mit Messgeräten" regeln und den Verbraucher vor Betrug schützen. Was ja eigentlich positiv für uns Verbraucher ist.

Aber eben auf einem Steinkrug, der für schäumendes Bier gemacht ist, keinen Sinn macht. Und demnach stellte jetzt ein EU-Sprecher auch nochmal klar, was eigentlich schon seit Jahren bekannt war:

Die Richtlinie ist nicht darauf ausgelegt, auf traditionelle Steinkrüge für Bier Anwendung zu finden. Dafür gibt es eine einfache technische Begründung: solche Krüge eignen sich selbst bei Anbringung eines Eichstrichs aufgrund des nicht durchsichtigen Materials nicht als Messgeräte für den Ausschank von schäumendem Bier." (EU-Sprecher Steffen Schulz)

Trotzdem steht auf den neuen Krügen der Satz mit den schäumenden Getränken in Deutschland drauf. Verboten ist Bier aus dem Steinkrug trotzdem nicht. Wichtig ist nur, dass der Verbraucher im Zweifel mit einem geeigneten Maß (also einem Glaskrug) nachprüfen kann, ob auch wirklich genügend Bier im "Keferloher" drin ist.

[Sendung: BAYERN 3 - Die Frühaufdreher]

Kurzzusammenfassung

In vielen Zeitungen macht zur Zeit eine angebliche neue EU-Richtlinie die Runde, wir dürften unser Bier nicht mehr aus Steinkrügen trinken! Ein Aufdruck an der Unterseite der Krüge solle das verbieten: "Nicht für schäumende Getränke zu verwenden".

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