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Jugendschutz beim Dorffest

So lange dürfen eure Kids mitfeiern

Bild: BAYERN 3

Natürlich wollen wir, dass ihr alle möglichst lang mit uns feiern könnt. Doch auch wir müssen uns an die gesetzlichen Vorgaben halten. 

Das heißt, nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Kinder bis 14 Jahren nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten (Vater, Mutter, Vormund) auf das Veranstaltungsgelände in Teuschnitz. Andere Begleitpersonen, wie Tante, Onkel, älterer Bruder oder Schwester, etc. zählen nicht. Von manchen Veranstaltungen kennt ihr vielleicht den "Elternzettel", also ein Schreiben zur Erlaubnis durch einen Erziehungsberechtigten - auch dieser zählt beim Dorffest nicht.

Bei Jugendlichen ab 15 Jahren sieht es dann schon wieder anders aus. Sie dürfen bis zum Ende des Dorffests anwesend sein.

Das heißt, alle Jugendliche ab 15 Jahren dürfen auch ohne Erziehungsberechtigten bzw. Erziehungsbeauftragten das Dorffest besuchen.