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FAKT oder FAKE?

Ist es wirklich verboten, das eigene Kind mit in die Wahlkabine zu nehmen?

Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Robert Michael / BAYERN 3 (Michael Pustal)

Ankreuzen, Falten, Eintüten, Zukleben. Das Ausfüllen eines Wahlzettels dauert nicht länger als zwei Minuten. Doch in dieser Zeit können Kinder eine Menge Quatsch machen. Also den Nachwuchs einfach mit in die Wahlkabine nehmen? So einfach ist es nicht. Die Wahlordnung ist da relativ streng.

Darf ich mein Kind mit in die Wahlkabine nehmen?

Prinzipiell darf sich nur eine Person in der Wahlkabine aufhalten. Eine Ausnahme von der Pflicht, die Wahlkabine allein zu nutzen, besteht für Wählerinnen und Wähler, die nicht lesen können oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung den Stimmzettel nicht selbst kennzeichnen oder falten können. Diese Personen können sich von einer anderen Person helfen lassen.

Gegen die Mitnahme von Kleinstkindern bestehen keine Bedenken. Maßgeblich ist, dass das Wahlgeheimnis gewahrt und der ordnungsgemäße Ablauf der Wahl sichergestellt ist. Denn grundsätzlich gilt, dass man unbeobachtet abstimmen muss. So steht es in der Wahlordnung. 

Gegen Babys, die nicht mehr als brabbeln können, ist daher wenig einzuwenden. Schwieriger wird es, wenn die Kinder etwas älter sind. Und gar schon lesen und schreiben können. Ob ein Kind mit in die Wahlkabine darf, liegt im Zweifelsfall also im Ermessen des Wahlvorstands vor Ort.

Es gibt kein festgelegtes Alter, bis zu dem Kinder mit hinein dürfen. Es kommt vielmehr darauf an, ob die Person intellektuell erschließen kann, was gewählt wird. Wenn das der Fall ist, darf sie nicht mit hinein. Aber ein Säugling oder ein zweijähriges Kind dürfen mit rein." (Jörg Rademacher, Innenministerium)

Kurzzusammenfassung

Gegen die Mitnahme von Kleinstkindern bestehen keine Bedenken. Schwieriger wird es, wenn die Kinder etwas älter sind. Und gar schon lesen und schreiben können. Ob ein Kind mit in die Wahlkabine darf, liegt im Zweifelsfall also im Ermessen des Wahlvorstands vor Ort.