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"Informationspflichtverletzung"

Mail von Rechtsanwalt Hasselbach - so solltet ihr reagieren!

Nicht bei jedem Facebook-Post denken wir ewig lange nach, bevor wir ihn raushauen. Könnte es da passieren, dass wir eine "Informationspflichtverletzung" begehen? Klingt kompliziert, klingt nach Anwalt - und genau von dem kursiert gerade eine Mail. Vermeintlicher Absender: Rechtsanwalt Hasselbach.

Rechtsanwalt meldet sich per Mail - darf er das?

Wenn einem der Anwalt schreibt, dann denkt man eigentlich, dass das Schreiben ganz klassisch per Post kommen sollte. Aber in der Mail wird konkret darauf hingewiesen, dass es durch eine Neuregelung jetzt möglich sei, Dokumente in digitaler Form zu verschicken. Nachdem hier aber angeblich eine Unterlassungserklärung im Anhang mitgeschickt wird, ist eine läppische Mail tatsächlich nicht die übliche Form.

Checkt die Absenderadresse

Ihr ahnt es bereits - die Mail ist ein Fake. Und spätestens bei der E-Mail-Adresse des Absenders lässt sich das erkennen. Da steckt nämlich keine Kanzlei dahinter, sondern eine Gebäudereinigung aus der Nähe von Duisburg. Spätestens hier: Keine weiteren Experimente, löscht die Mail einfach - denn sonst kann es gefährlich werden!

Trojaner im Anhang von Rechtsanwalt Hasselbach

Im Anhang der Mail steckt ein gefährlicher Trojaner. Wie immer verpackt mit einem Dateinamen, der euch zum Anklicken verführen soll. In diesem Fall "Unterlassungserklärung". Die Internetexperten von Mimikama schreiben, dass es sich um einen "Trojan-Downloader" handelt - also um eine Schadsoftware, die im Hintergrund weitere Trojaner runterlädt.

Kurzzusammenfassung

Eine Mail vom Rechtsanwalt wirkt seriös und spricht von der EU-Datenschutzgrundverordnung und einer Informationspflichtverletzung. Im Anhang: Eine Unterlassungserklärung. Fakt oder Fake?