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Fasching Fastnacht Regeln

Fasching: Darf ich verkleidet Auto fahren?

Fasching und Fastnacht bedeuten jede Menge Spaß und Halligalli (zumindest für die, die's mögen). Aber auch in der tollen Zeit gibt's Grenzen. Darf ich in meinem Gorilla-Kostüm Auto fahren? Muss ich es hinnehmen, wenn mir an Altweiber die Krawatte abgeschnitten wird?

Fastnacht: Darf ich mich verkleidet hinters Steuer setzen?

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, sich auch kostümiert hinters Steuer zu setzen. Allerdings muss der Autofahrer auch mit Verkleidung in der Lage sein, seinen Wagen sicher zu führen. Das bedeutet: keine Maske tragen, die Sicht, Gehör oder Bewegungsfreiheit einschränkt. Denn wenn es aufgrund der Maskierung zu einem Unfall kommt, droht neben der zivilrechtlichen Haftung auch ein saftiges Bußgeld. Und KfZ-Versicherungen verstehen in diesen Fällen gar keinen Spaß. Das kann durchaus mal den Versicherungsschutz kosten.

Karnevalsumzug: Verletzung wegen Bonbon-Wurf?

Tonnenweise Süßigkeiten werden bei den großen Umzügen wieder in die Masse geworfen. Ganz schön schmerzhaft kann es werden, wenn man von einem fliegenden Schokoriegel am Kopf getroffen wird. Die Aussichten, für so eine Verletzung Schmerzensgeld zu bekommen, sind jedoch eher schlecht. Die meisten Richter haben derartige Klagen in der Vergangenheit abgewiesen. Begründung: Das Werfen von Süßigkeiten bei Karnevalsumzügen sei durchaus erwünscht und Verletzungen lassen sich dabei nicht völlig ausschließen. Zudem wisse jeder, der sich am Straßenrand in unmittelbarer Nähe zu den Umzugswagen aufhalte, dass die Gefahr besteht, verletzt zu werden.

AG Köln, Urteil vom 07.11.2011, Az.: 123 C 254/10

Weiberfasnacht: Darf ich jede Krawatte abschneiden?

An „Weiberfasnacht“ muss sie ab, die Krawatt‘. Wer sich aber Geld und Ärger sparen will, lässt die Schere lieber in der Schublade. Auch wenn viele rheinische Frohnaturen absichtlich den hässlichsten Schlips umbinden, auf dass er endlich vernichtet werde, bedeutet das nicht, dass auch im Rest von Deutschland jeder Mann mit Krawatte auf eine Frau mit Schere wartet. Denn außerhalb der Karnevalshochburgen muss kein Mann das Abschneiden seiner Krawatte hinnehmen, so die Gerichte. Das „provokante“ Tragen einer solchen an „Weiberfasnacht“ kann auch nicht als Mitverschulden angerechnet werden. Daher, liebe Damen, gilt: Wer anderen ungefragt eine Krawatte abschneidet, muss im Zweifel dafür zahlen.

AG Essen, Urteil vom 03.02.1988, Az.: 20 C 691/87

Fastnacht und Arbeiten: Ist Alkohol ausnahmsweise okay? 

Auch wenn es manch einer kaum glauben mag: An Karneval gelten die gleichen arbeitsrechtlichen Regeln wie an jedem anderen Werktag auch. In Bezug auf Alkohol heißt das: Ist er laut Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung verboten, so gilt das auch an Fasching, Karneval und Fasnacht. Mitarbeiter, die gegen diese Regel verstoßen, riskieren eine Abmahnung.

Närrische Tage: Wildpinkeln ist nicht lustig

Wer sich in der Öffentlichkeit erleichtert und dabei erwischt wird, muss teilweise tief in die Tasche greifen. Denn Wildpinkeln ist eine Ordnungswidrigkeit und kann je nach Schwere der Tat richtig teuer werden. Mindestens 35 Euro kostet es, wenn ihr es nicht mehr auf ein stilles Örtchen schafft. Wer meint, er müsse sich unbedingt an einem denkmalgeschützten Gebäude erleichtern, zahlt gut und gerne mal 5.000 Euro.

Kurzzusammenfassung

Fasching beziehungsweise Fastnacht bedeutet jede Menge Spaß und Halligalli (zumindest für die, die's mögen). Aber auch in der tollen Zeit gibt's Grenzen. Die ARD-Rechtsredaktion hat die wichtigsten juristischen Fakten recherchiert. Dann weiß der Gorilla, ob er hinter's Steuer darf und der Bürohengst, ob er seine Krawatte wirklich abschreiben muss.