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Rettungsaktion in Donaustauf

Feuerwehr rettet Kleinkind aus Aufzug - und bekommt Rechnung über 7000 Euro!

Bild: unsplash.com / Montage: BAYERN 3

Die Freiwillige Feuerwehr in Donaustauf (Landkreis Regensburg) befreit ein Kleinkind aus einem steckengebliebenen Aufzug - und bekommt Wochen später Post von einem Rechtsanwalt. Der kritisiert die mangelhafte Qualifikation der Feuerwehrleute bei dem Rettungseinsatz und legt eine Rechnung über 7.000 Euro für die Reparatur des beschädigten Aufzugs bei.

Eine Hausgemeinschaft in Donaustauf will 7.050 Euro Schadensersatz von der Freiwilligen Feuerwehr. Die Einsatzkräfte hatten ein Kleinkind aus einem Aufzug gerettet und die Tür dafür gewaltsam aufgebrochen. Die Hausgemeinschaft hält das Vorgehen für unnötig brachial und hat eine Regensburger Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet.

Aufzugstür hatte sich verklemmt

Am Mittag des 22. Juni dieses Jahres erreichte die Donaustaufer Feuerwehr ein Alarm: Ein kleiner Junge soll in einem Mehrfamilienhaus in einem Aufzug eingeschlossen sein. Kein Fehlalarm, wie sich herausstellte. Tatsächlich befand sich ein Eineinhalbjähriger im Aufzug und kam nicht wieder heraus – laut Feuerwehr offenbar, weil sich die innere Tür verklemmt hatte. Als die Einsatzkräfte eintrafen, schilderten ihnen die Eltern, dass der schreiende Junge schon eine Stunde eingesperrt sei. Der Hausmeister habe nicht helfen können, und wann der Notdienst käme, sei unklar. Daraufhin versuchten die Feuerwehrmänner, die Türe manuell zu öffnen. Als sie damit keinen Erfolg hatten, öffneten sie den Aufzug gewaltsam, um den Eineinhalbjährigen herauszuholen.

Post vom Anwalt

Für den kleinen Buben ging die Geschichte also gut aus. Für die Feuerwehr folgte in dieser Woche allerdings eine Fortsetzung – und zwar in Form eines Anwaltsschreibens. Knapp zwei Monate nach dem Vorfall bittet die Eigentümergemeinschaft für den entstandenen Schaden am Aufzug zur Kasse. Für die Reparatur und sonstige Kosten soll die Feuerwehr 7.050 Euro Schadensersatz leisten. Als Begründung wird angeführt, dass die Feuerwehr nicht noch einmal den Hausmeisterservice oder den Aufzughersteller kontaktiert habe. Stattdessen, so der Vorwurf, sei brachial und nicht fachgerecht vorgegangen worden. Darüber hinaus werden Zweifel an der Qualifikation der Einsatzkräfte geäußert.

Verärgerung bei Feuerwehr und zweitem Bürgermeister

Bei der Freiwilligen Feuerwehr sorgt das Schreiben für Unverständnis: Kommandant Christopher Möck sagte dem Bayerischen Rundfunk, man habe 15 bis 20 Minuten versucht, die Aufzugstür zerstörungsfrei zu öffnen, um das schreiende Kleinkind zu befreien. Erst dann habe man sich entschieden, die Türe gewaltsam zu öffnen.

Und den zweiten Bürgermeister Wolfgang Weigert – selbst bei der Feuerwehr aktiv – ärgert der Vorwurf, man sei für die Aktion nicht qualifiziert genug gewesen. Überhaupt sei der Ton des Anwaltsschreibens "unterste Schublade". Dennoch sei der Fall nun Sache der Gemeindehaftpflichtversicherung.

Kurzzusammenfassung

Die Freiwillige Feuerwehr in Donaustauf (Landkreis Regensburg) befreit ein Kleinkind aus einem steckengebliebenen Aufzug - und bekommt Wochen später Post von einem Rechtsanwalt. Der kritisiert die mangelhafte Qualifikation der Feuerwehrleute bei dem Rettungseinsatz und legt eine Rechnung über 7.000 Euro für die Reparatur des beschädigten Aufzugs bei.