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"Ich hab ja Pfand bezahlt!"

Darf ich meine Glühweintasse als Souvenir mit nach Hause nehmen?

Bild: dpa/picture-alliance

Die Christkindlmärkte in Bayern platzen aus allen Nähten - und die beliebtesten Stände sind fast überall die, an denen es Glühwein gibt. Sehr beliebt ist es, die Tasse hinterher als Souvenir mit nach Hause zu nehmen. Schließlich hast du ja Pfand dafür bezahlt. Aber ist das wirklich erlaubt?

1. Pfand ist nicht Kauf

Zivilrechtlich ist die Sache klar: Du kaufst beim Glühweinbuden-Betreiber nur den Glühwein, nicht die Tasse. Damit bleibt der Budenbetreiber auch der rechtmäßige Eigentümer. Was auch dadurch nochmal unterstrichen wird, dass der Budenbetreiber ja ein Pfand auf die Tasse erhebt. Er will die Tasse also wiederhaben.

2. Diebstahl?

Du hat keinen Kaufvertrag über die Tasse mit dem Budenbetreiber abgeschlossen. Wenn du die Tasse also trotzdem mitnimmst, begehst du entweder

- nach § 242 des Strafgesetzbuches einen Diebstahl - aber kein Staatsanwalt würde dich wegen einer Glühweintasse vor Gericht bringen

- oder nach § 246 eine Unterschlagung - da du der sogenannte "Pfandrechtsinhaber" der Tasse bist. (Danke an BAYERN 3 Hörer Philipp! ;-))

3. Einfach um Erlaubnis fragen

Häufig ist das Pfand auf Glühweintassen höher als der Einkaufspreis der Tassen. Es kann also gut sein, dass der Budenbetreiber kein Problem damit hat, wenn er die Tasse nicht zurückbekommt. Und vermutlich hat er sowieso genug Tassen vorrätig. Aber du kannst dir dessen eben nicht sicher sein. Wenn du ganz sicher sein willst, frag ihn doch einfach!

Kurzzusammenfassung

Die Christkindlmärkte in Bayern platzen aus allen Nähten - und die beliebtesten Stände sind fast überall die, an denen es Glühwein gibt. Sehr beliebt ist es, die Tasse hinterher als Souvenir mit nach Hause zu nehmen. Schließlich hast du ja Pfand dafür bezahlt. Aber ist das wirklich erlaubt?