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Quarantäne bei Kindern

Dein Kind muss in Quarantäne - was ist mit Lohn, Job und Betreuung?

Bild: unsplash.com / Kelly Sikkema

Kitas müssen schließen, Schüler in Quarantäne, die Inzidenzzahlen hoch! Wenn dein Kind zuhause bleiben muss, weil es sich infiziert hat (oder nur Kontaktperson ist), müssen viele Eltern umplanen. Wir sagen dir, wie lange dein Kind in Quarantäne bleiben muss und wie es mit deinem Job weitergeht!

Dein Kind muss in Quarantäne - was ist mit Lohn, Job und Betreuung?

1.) Wie lange darf ein Kind nicht in Kita oder Schule?

- Bei vereinzelten Corona-Fällen in der Gruppe oder der Klasse findet keine Kontaktpersonenermittlung durch das zuständige Gesundheitsamt mehr statt; somit muss zunächst auch niemand in Quarantäne. Erst bei einer "Häufung von Infektionsfällen" wird eine Kitagruppe geschlossen, bzw. muss eine Schulklasse in den Distanzunterricht.

- Ist dein Kind nicht nur Kontaktperson, sondern selbst infiziert, dann gilt die Quarantäne (Isolation) für sieben Tage. Die sieben Tage beginnen ab dem Datum des positiven PCR-Tests oder dem Auftreten der Symptome. Danach kannst du dein Kind freitesten lassen. Wenn du das nicht möchtest, dauert die Quarantäne insgesamt zehn Tage.

Wichtig: Eine Quarantäne darf erst dann enden, wenn dein Kind seit 48 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt.

>>> Quarantäne und Isolation: Was gilt für Infizierte und Kontaktpersonen? 

>>> Schutz gegen Corona: Soll ich mein Kind impfen lassen?

2.) Du musst dein Kind zuhause betreuen - was sagst du deinem Chef?

Wichtig: Bist DU geboostert oder frisch genesen und hast keine Corona-Symptome, dann musst du nicht in Quarantäne - auch wenn dein Kind in Quarantäne ist. Du darfst also zum Beispiel auch zur Arbeit gehen. Du solltest das aber vorher mit deinem Chef absprechen (vielleicht ist ja auch Home-Office möglich)? Wer ungeimpft ist und in Quarantäne muss, seine Arbeit aber von zu Hause aus nicht leisten kann, der muss damit rechnen, dass er in dieser Zeit keinen Lohn erhält.

Falls dein Kind noch ziemlich jung ist und du während der Quarantäne deshalb zu Hause bleiben musst, wird's etwas komplizierter: Einfach zuhause bleiben, das geht natürlich nicht. Du musst deinem Chef Bescheid geben, dass Du Dein Kind betreust und nicht arbeiten kannst. Dein Chef darf nicht verlangen, dass du deswegen Überstunden abbauen sollst.

Was du tun solltest: Ist dein Kind krank, dann hole dir vom Arzt oder der Ärztin eine Kinderkrankschreibung. Die kannst du deinem Arbeitgeber vorlegen. Dein Kind ist gar nicht krank? Dann bitte deine Schule oder deine Kita um eine schriftliche Bestätigung, dass dein Kind nicht in die Einrichtung kommen darf. Die leitest du dann an deine Firma weiter.

Übrigens: Wenn du selbst Symptome (Schnupfen, Husten, Halsschmerzen) hast und dich krankschreiben lassen willst, dann geht das auch am Telefon - bis zu sieben Tage lang. Falls du danach weiterhin krank bist, kann dein Hausarzt/die Hausärztin die Krankschreibung per Telefon einmalig für eine weitere Woche verlängern. Die Ausnahmeregelung gilt bis zum 31. Mai 2022. 

3.) Ich betreue mein krankes Kind und kann nicht arbeiten - bekomme ich trotzdem Geld?

Für diesen Fall gibt es Kinderkrankentage. Von denen hast du insgesamt 30 im Jahr - pro Elternteil und Kind (maximal 65 Arbeitstage). Alleinerziehende können 60 Kinderkrankentage nehmen (maximal 130).

An diesen Kinderkrankentagen bekommst du kein Geld von deinem Chef, sondern das sogenannte Kinderkrankengeld von deiner Krankenkasse. Stelle dort einen entsprechenden Antrag. Sie zahlt dir 90 Prozent deines normalen Nettolohns (maximal 112,88 Euro pro Tag) - davon gehen allerdings noch Beiträge für die Sozialversicherung ab.

Achtung! Jetzt kommt das Kleingedruckte: Kinderkrankengeld bekommst du nur, wenn dein Kind und du gesetzlich krankenversichert seid. Dein Kind muss unter 12 Jahre alt sein und es gibt niemanden, der sich sonst tagsüber um dein Kind kümmern könnte.

Wichtig: Dein Kind muss nicht unbedingt krank sein - du kannst das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn es zum Beispiel wegen Quarantäne zu Hause bleiben muss. Oder die Kita wegen Personalmangel geschlossen ist. (Das gilt mindestens bis zum 23. September 2022.)

Quelle: Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

4.) Dein Kind ist privat versichert - bekommst du auch Kinderkrankengeld?

Privat Krankenversicherte bekommen kein Kinderkrankengeld.

Du hast aber auch Anspruch auf Entschädigung - und zwar nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Voraussetzungen dafür sind sehr ähnlich wie beim Kinderkrankengeld. Du bekommst in diesem Fall 67 Prozent des Nettoeinkommens (maximal 2016 Euro pro Monat). Diese Entschädigung erhältst du maximal 10 Wochen im Jahr (20 Wochen, wenn du alleinerziehend bist) und gilt für zehn Wochen je Elternteil, bei Alleinerziehenden 20 Wochen - dieser Zeitraum kann tageweise aufgeteilt werden. Das Geld bekommst du (in der Regel) von deiner Firma ausgezahlt. Selbständige müssen den Antrag selbst im BayernPortal selber stellen.

Diese Regelung gilt ebenfalls noch bis zum 23. September 2022.

>>> Das sind die aktuellen Corona-Regeln in Bayern