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BGH-Urteil zu Bankgebühren 

Diese Bankgebühren könnt ihr jetzt zurückfordern!

Bild: picture-alliance/dpa

Ärgerlich für die Sparkasse und manche Bank – gut für euch als Kunden: Der Bundesgerichtshof hat jetzt einige Gebühren von Sparkassen kassiert. Besonders gut: Ihr könnt die unrechtmäßig kassierte Kohle zurückfordern. Und zwar bis ins Jahr 2014 zurück.

Der Fall

Im konkreten Fall geht es um Gebühren, die Sparkasse Freiburg im Nördlichen Breisgau von ihren Kunden erhoben hat. Andere Banken verlangen die jetzt für gesetzeswidrig erklärten Gebühren oder ähnliche aber auch. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden, die das Urteil erstritten hat, will solche Banken jetzt ermitteln und sie auffordern, diese Praxis abzustellen. Wenn die Banken das nicht freiwillig tun, will die Schutzgemeinschaft auch Klage erheben.

Um diese Gebühren geht es

Rechtswidrig sind die geforderten Gebühren nach Auffassung der BGH-Richter, weil sie teilweise für Arbeiten erhoben werden, zu denen die Bank von Gesetz wegen verpflichtet ist. Oder, weil sie nicht an den tatsächlichen Kosten orientiert sind.

Hauptsächlich wurden die beanstandeten Gebühren bei der Benachrichtigung per Post über nicht ausgeführte Leistungen der Bank fällig:

  • SEPA-Lastschrift nicht ausgeführt: 5€
  • Einzugsermächtigung nicht ausgeführt: 5€
  • Überweisung nicht ausgeführt: 5€

Außerdem dürfen für die Aussetzung oder Löschung von Daueraufträgen keine Gebühren erhoben werden (für Einrichtung oder Änderung aber schon) und auch die Streichung einer Order muss kostenfrei möglich sein (eine Änderung darf auch hier kosten)

Dass ein Pfändungsschutzkonto mit 7€ pro angefangenem Monat teurer war als ein Girokonto sonst, haben die Richter ebenfalls nicht durchgehen lassen.

Rückforderung für drei Jahre rückwirkend möglich

Wenn ihr aufgrund dieser oder inhaltsgleicher Klauseln in den Bedingungen eurer Bank zuviel bezahlt habt, könnt ihr diese Gebühren zurückfordern. Allerdings geht das in diesem Jahr nur noch für Gebühren, die ab dem 1.12014 kassiert wurden. Bezieht euch bei der Rückforderung auf das BGH-Urteil vom 12.09.2017 mit dem Aktenzeichen XI ZR 590/15.

Bei Stiftung Warentest findet ihr einen Musterbrief für die Rückforderung.

Mehr Infos bei der Schutzgemeinschaft für Bankkunden.

Kurzzusammenfassung

Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil einige Gebühren einer Sparkasse für gesetzeswidrig erklärt. Erhoben haben diese Gebühren aber nicht nur Sparkassen, und ihr könnt das unrechtmäßig kassierte Geld drei Jahre zurückfordern. 

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