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Urlaub buchen und Corona

Wo kann ich Pfingsten Urlaub machen - und was muss ich beachten?

Bild: unsplash.com / Vidar Nordli-Mathisen

Die Pfingstferien stehen vor der Tür und viele Menschen in Bayern freuen sich sehnsüchtig auf ihren Urlaub seit langer Zeit. Die Neuinfektionsraten sinken, die Impfquote steigt. Wo wird Urlaub in Bayern, im Rest von Deutschland, in Europa und der Welt möglich sein?

Was ist mit Urlaub in Deutschland?

Ihr wollt einen Pfingsturlaub in Bayern machen?

Das wird in Gegenden mit einer stabil niedrigen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 ab dem Start der Pfingstferien in Bayern (21. Mai) möglich sein. Neben Hotels und Ferienwohnungen dürfen zum Pfingstwochenende auch Seilbahnen, die Fluss- und Seenschifffahrt sowie Außenbereiche medizinischer Thermen wieder öffnen. Auch Gästeführungen und Busreisen sind möglich. Alles natürlich nur, wenn ihr negativ getestet seid, geimpft oder genesen!

Achtet bei einer Buchung darauf, dass ihr bis kurz vor der Anreise kostenlos stornieren könnt - das ist wichtig, falls ihr z.B. vor dem Urlaub noch positiv getestet werden solltet. 

- Was ist, wenn die Inzidenz an eurem Urlaubsort wieder steigt und das Hotel schließen muss? Dann könnt ihr kostenlos stornieren bzw. es wird vom Hotel storniert! 

- Was ist, wenn die Inzidenz während des Urlaubs steigt? Bernhard Joachim, Geschäftsführer der Allgäu GmbH, geht im BAYERN 3 Interview nicht davon aus, dass ihr dann direkt am ersten Tag schon abreisen müsst. Das Wirtschafts- und Gesundheitsministerium arbeitet noch an einem genauen Regelwerk (Stand: 06.05.2021). Bezahlen müsst ihr natürlich nur die Urlaubszeit, die ihr auch wirklich im Hotel oder in der Ferienwohnung verbracht habt.

Wichtige Fragen auf eure Antwort findet ihr auch in diesen FAQs des Deutschen Tourismusverbandes

So sieht die Situation in den 16 deutschen Bundesländern aktuell aus (Stand 18. Mai 2021):

Schleswig-Holstein: Ab dem 17. Mai dürfen gegen das Coronavirus Geimpfte ebenso wie Genesene und Getestete unter strengen Vorgaben landesweit in Beherbergungsbetrieben übernachten. Sie müssen sich während der Urlaubs alle drei Tage testen lassen.

Niedersachsen: Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das geltende Beherbergungsverbot für Touristen aus anderen Teilen Deutschlands mit sofortiger Wirkung gekippt. Es handle sich um eine Ungleichbehandlung, die aus Infektionsschutzgründen nicht notwendig sei, entschied das Gericht in einem von einem Urlauber aus Nordrhein-Westfalen angestrengten Eilverfahren. In Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 dürfen Hotels und Ferienwohnungen damit öffnen, gekoppelt ist das an negative Schnelltests oder einen Impfnachweis.

In Brandenburg sollen ab 21. Mai erste touristische Übernachtungen wieder erlaubt sein – allerdings vorerst nur in Ferienwohnungen und -häusern sowie auf Campingplätzen.

Mecklenburg-Vorpommern: Seit dem 5. Mai dürfen vollständig Geimpfte aus anderen Bundesländern als Tagestouristen kommen oder ihre Zweitwohnung aufsuchen. Der Tourismus soll dann am 07. Juni für "Einheimische" und ab dem 14. Juni für Gäste aus anderen Bundesländern starten. 

Bayern: Urlaub im Freistaat ist zu Beginn der Pfingstferien (ab 21. Mai) in Regionen mit niedrigen Corona-Infektionszahlen wieder erlaubt - aber nur in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100.

Hamburg: Aktuell sind noch alle touristischen Übernachtungsmöglichkeiten dicht. Ob es bis Pfingsten Lockerungen gibt, ist eher unwahrscheinlich.

Berlin: Auch in der Bundeshauptstadt ist noch nicht angekündigt, die Hotels bald zu öffnen.

Baden-Württemberg: Beherbergungsbetriebe dürfen wieder touristische Gäste empfangen. Dazu zählen unter anderem Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, (Dauer-)Campingplätze, (kostenfreie) Wohnwagenstellplätze und ähnliche Einrichtungen. Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen während des Aufenthalts alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen. Diese Lockerung gilt nur, wenn die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.

Sachsen: Übernachtungen in Hotels und Pensionen sollen erst ab einer Inzidenz von unter 50 möglich sein. Bei einer Inzidenz von unter 100 sollen Übernachtungen auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen möglich sein. 

Sachsen-Anhalt: In Landkreisen mit relativ niedrigen Infektionszahlen soll es in den nächsten Tagen Lockerungen geben.

Thüringen: Thüringen erlaubt bei niedrigen Inzidenzwerten die Übernachtung auf Campingplätzen oder in Ferienwohnungen. Außerdem dürfen Restaurants oder Cafés ihre Terrassen öffnen, Gäste müssen sich allerdings vorher anmelden.

Rheinland-Pfalz: Urlaub in Rheinland-Pfalz ist möglich. In den Regionen mit niedriger Inzidenz dürfen Hotels, Ferienwohnungen sowie Campingplätze wieder Besucher empfangen.

Nordrhein-Westfalen: Hotels, Pensionen und Campingplätze in NRW dürfen ab Pfingstsamstag wieder Gäste empfangen: Voraussetzung ist, dass die Inzidenz in der entsprechenden Stadt oder im Kreis seit mindestens fünf Werktagen unter dem Wert 100 liegt. Die Betriebe dürfen dann 60 Prozent ihrer Kapazität nutzen. Das Angebot gilt für vollständig Geimpfte, Genesene und aktuell negativ Getestete.

Für Tagesausflügler interessant: Auch die Außengastronomie darf bei diesen Inzidenzwerten für die genannten Gruppen öffnen.

Hessen: Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze können unter Auflagen öffnen. In Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Frühstücksräumen gilt: Eine Auslastung mit maximal 60 Prozent, ein Corona-Test bei Anreise und zweimal pro Woche. Voraussetzung ist jedoch, dass in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100 liegt.

Saarland: Im Saarland sind keine weiteren Öffnungsschritte angekündigt. Das wird sich voraussichtlich ändern, wenn die "Bundesnotbremse" nicht mehr greift.

Bremen: In Bremen wurden noch keine Öffnungspläne konkretisiert. Doch auch hier gibt es Bestrebungen, das bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 zu ändern.

Fahrt in den Urlaub vs. Ausgangssperre

Was ist eigentlich, wenn ich auf meiner Fahrt in den Urlaub nachts durch Gebiete mit Ausgangssperre fahren muss? Darf ich das trotzdem machen - oder muss ich meine Route dann anders planen?

Wir haben für euch beim Ministerium nachgefragt, die wir für euch kurz zusammenfassen. Die Ausgangssperre gilt von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tages-Inzidenz über 100 liegt. Falls du in einem Gebiet mit Ausgangssperre wohnst, musst du entweder vor 22 Uhr losfahren oder darfst dann erst wieder ab 5 Uhr in der Früh starten. Auf dem Weg in den Urlaub darfst du auch durch Gebiete mit Ausgangssperre fahren. Du darfst dich dort aber nicht 'aufhalten'.

Nach dem Sinn und Zweck der Regelung ist die Durchfahrt gestattet, wenn das eigene Fahrzeug nicht verlassen wird (was automatisch zu einem Aufenthalt führen würde)." (Ministeriumssprecherin)

Übrigens: Wenn ihr bei der Rückreise in einen Stau geratet und deswegen trotz sorgfältiger Planung erst nach 22 Uhr zuhause ankommt (und in einem Gebiet mit Ausgangssperre wohnt), müsst ihr unverzüglich den Wagen verlassen und in die Wohnung gehen.

Was ist mit Urlaub in Europa - oder dem Rest der Welt?

Von deutscher Seite aus sind die Grenzen offen. Viele (Urlaubs-)Länder haben aber von sich aus Beschränkungen - oder auch Einreiseverbote. Da müsst ihr euch vorher informieren!

Durch eine Verordnung der Bundesregierung ist seit dem 13. Mai die generelle Quarantänepflicht bei Einreise aus mehr als 100 Ländern aufgehoben. Darunter sind einige der beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen wie Spanien, Italien, Griechenland, Österreich oder die Schweiz. Wer von dort nach Deutschland einreist, kann sich durch einen negativen Corona-Test von der Quarantäne befreien. Für Flugreisende ist dieser Test ohnehin obligatorisch.

Für Genesene und vollständig gegen Corona Geimpfte gehen die Lockerungen sogar noch weiter. Sie müssen nur noch in Quarantäne, wenn sie aus einem Gebiet mit neuen Virusvarianten kommen. Das gilt derzeit für zehn Länder außerhalb Europas - unter anderem Indien, Brasilien und Südafrika.

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Hier findet ihr einen Überblick zu den Urlaubsmöglichkeiten in den beliebtesten Urlaubsländern Europas (Stand: 19. Mai):

Dänemark 

Einreise nur mit triftigem Grund, Urlaub vermutlich erst ab Ende Juni wieder möglich. Ausnahmen gelten für vollständig gegen Covid-19 geimpfte Deutsche und viele andere Menschen aus EU- und Schengen-Ländern. Sie dürfen - auch zu touristischen Zwecken - seit dem 1. Mai wieder nach Dänemark einreisen.

Frankreich

Regulärer Tourismus aus dem Ausland ist ab dem 9. Juni geplant. Dann dürfen Hotels Urlauber mit einem Gesundheitsnachweis aufnehmen.

Griechenland 

Egal ob Kreta, Rhodos oder das griechische Festland: Bei der Einreise nach Griechenland gelten momentan einheitliche Regeln. Urlauber müssen sich spätestens 24 Stunden vor der Abreise auf der Website der Zivilschutzbehörde registrieren und ein Online-Formular ausfüllen. Darin werden unter anderem Name und Wohnort abgefragt. Ist das Formular korrekt ausgefüllt, erhält man einen QR-Code auf sein Handy, der bei der Einreise vorgezeigt werden muss.

Bei der Einreise nach Griechenland muss man zudem einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorweisen. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Alternativ zum PCR-Test kann auch der Nachweis einer vollständigen Impfung gegen Covid-19 vorgelegt werden. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen.

Wer aus Deutschland direkt per Flugzeug einreist, muss in Griechenland in der Regel nicht mehr in Quarantäne.  Es gilt eine landesweite Maskenpflicht für alle Personen ab vier Jahren, und zwar sowohl im Freien als auch in öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. in Supermärkten, Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Taxis. Verstöße werden mit Geldbußen bis zu 300 Euro geahndet. Restaurants, Cafés und andere Lokale dürfen Gäste ausschließlich im Außenbereich bewirten. Ab Mitternacht ist Sperrstunde.

→→→ Ausführliche Informationen zum Pfingsturlaub in Griechenland findet ihr bei BR24.

Italien 

Die Quarantänepflicht bei der Einreise nach Italien fällt für alle weg, die entweder einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Oder für Personen, die vollständig geimpft sind oder Covid schon durchgemacht haben. Italien nennt das den "grünen Pass" und kommt der EU zuvor, die einen solchen Pass für Mitte Juni angekündigt hat. Nach wie vor gilt voraussichtlich auch über Pfingsten eine nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens; gerade an vielbesuchten Plätzen finden häufig Polizeikontrollen statt. Und es gibt eine landesweite Maskenpflicht, auch im Freien.

→→→ Ausführliche Informationen zum Pfingsturlaub in Italien findet ihr bei BR24.

Kroatien

Ganz Kroatien – auch Istrien – gilt derzeit als Hochinzidenz-Gebiet (Die 14-Tage-Inzidenz liegt bei über 500!). Deutsche benötigen einen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest, wobei diese bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Es ist auch möglich, ohne Test einzureisen, aber dann muss sich der- beziehungsweise diejenige in sofortige Quarantäne begeben, wobei man nach der Ankunft am Zielort (oder im nächsten Ort, wo das möglich ist) einen solchen Test machen kann.

Vollständig gegen Covid-19 geimpfte Personen dürfen nach Vorlage einer Impfbescheinigung ohne Test einreisen. Voraussetzung ist jedoch, dass die zweite Impfdosis mindestens 14 Tage vorher verabreicht wurde.

Wer sich von einer Covid-19-Infektion erholt hat und dies belegen kann, darf ebenfalls ohne Test einreisen. Hierzu benötigt man ein ärztliches Attest oder einen positiven Covid-19-Test, der mindestens elf und höchstens 180 Tage alt ist. Ist die Infektion länger her, reicht auch der Nachweis über eine einzelne verabreichte Impfdosis. Kinder unter sieben Jahren sind ebenfalls von der Testpflicht befreit.

→→→ Ausführliche Informationen zum Pfingsturlaub in Kroatien findet ihr bei BR24.

Malta 

Der Tourismus läuft langsam an, das Land gilt nicht mehr als Corona-Risikogebiet - d.h. eine Quarantänepflicht nach der Rückkehr in Deutschland wird nicht fällig. Für die Einreise ist lediglich ein maximal 72 Stunden alter Corona-Test erforderlich. Urlauber vor Ort müssen noch mit einigen Einschränkungen rechnen. Hotels sind aber buchbar, Restaurants haben unter Auflagen geöffnet.

Niederlande 

Urlaub nur bedingt möglich; Touristen sollten nicht nur berücksichtigen, dass die Niederlande deutlich höhere Infektionszahlen als Deutschland aufweisen (aktuell Hochinzidenz-Gebiet), sondern dass die dortige Regierung Reisenden dringend eine 10-tägige Quarantäne empfiehlt. Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande zu verzichten. Ansonsten haben die Niederlande weitere Corona-Maßnahmen gelockert. So sind seit Mittwoch Zoos und Fitnessstudios wieder geöffnet. Auch Prostituierte dürfen nach mehr als fünf Monaten wieder Kunden empfangen. Cafés und Restaurants dürfen im Außenbereich Gäste täglich von 6.00 bis 20.00 Uhr bedienen - bisher war das nur von 12.00 bis 18.00 Uhr möglich. Verboten sind weiterhin Veranstaltungen mit Publikum. Auch Museen, Theater und Kinos bleiben geschlossen. Geschäfte sind bereits seit einigen Wochen wieder geöffnet. 

Österreich

Die Quarantänepflicht für Deutsche ist seit dem 19. Mai weggefallen; Urlauber benötigen nur noch einen negativen Covid-19-Test beziehungsweise den Nachweis einer Impfung oder einer überstandenen Corona-Infektion.

→→→ Ausführliche Informationen zum Pfingsturlaub in Österreich findet ihr bei BR24

Portugal

Die Einreisebeschränkungen sind für alle EU-Länder mit einer Inzidenz von weniger als 500 Fällen pro 100.000 Einwohner aufgehoben worden. Alle Einreisenden müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das Auswärtige Amt warnt allerdings weiterhin vor nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Azoren und nach Madeira. 

→→→ Ausführliche Informationen zum Pfingsturlaub in Portugal findet ihr bei BR24

Schweiz

Wenn ihr aus Bayern mit dem eigenen Auto in die Schweiz fahrt, müsst ihr euch weder vorab registrieren noch einen negativen Corona-Test vorlegen. Hotels, Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind prinzipiell offen.

Spanien 

Egal auf welchem Weg die Einreise nach Spanien erfolgt - alle Reisenden ab einem Alter von 6 Jahren müssen ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (z.B. PCR-Test) vorlegen können. Das Testergebnis darf nicht älter als drei Tage sein und muss den Namen des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer, Datum der Testabnahme, Laborkontakt, das angewandte Testverfahren, und das negative Testergebnis enthalten. Wer mit dem Flugzeug einreist, muss zwei Tage vor Abflug auf dem "Spain Travel Health-Portal" ein Formular ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt. Diesen müssen Reisende den Airlines mit dem Negativtest zusammen vorlegen können.

Von Reisen in die Gemeinschaften Galicien, Valencia, Murcia, auf die Balearen (beispielsweise Mallorca), die Kanarischen Inseln und die Exklave Ceuta wird vom Auswärtigen Amt zwar noch abgeraten - eine Reisewarnung gibt es aber nicht mehr. Für Kanaren und Balearen gelten aber dieselben Regeln, wie fürs Festland: Testpflicht ab einem Alter von 6 Jahren für Gäste, die aus einem Risikogebiet einreisen.

→→→ Ausführliche Informationen zum Pfingsturlaub in Spanien findet ihr bei BR24

Türkei

Reisende brauchen vor Abflug einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Drei Tage vor Abflug muss eine elektronische Einreiseanmeldung ausgefüllt werden. Das Formular gibt es auf Deutsch auf der Webseite des türkischen Gesundheitsministeriums. Danach wird Reisenden ein Genehmigungscode ("HES-Code") mitgeteilt, der bei Kontrollen im Land vorgezeigt werden muss.

Auch vor dem Rückflug müssen Urlauber, die älter als sechs Jahre sind, einen negativen PCR-Test vorlegen. Der wiederum darf nicht älter als zwei Tage sein. Die Kosten dafür müssen Reisende selbst aufbringen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben. Unabhängig vom Corona-Test bei der Ausreise aus der Türkei, gelten die Regeln für die Einreise nach Deutschland, z.B. muss die Digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt werden.

Strandurlaub ist für Touristen wieder uneingeschränkt möglich, inzwischen dürfen auch die Einheimischen wieder zum Baden gehen. Im Urlaubsort bummeln und Kaffee trinken fällt aber bis zum 31. Mai noch eher langweilig aus - bis dahin haben Restaurants und Cafés noch geschlossen. Supermärkte und Läden, die mit ihrem Sortiment Grundbedürfnisse decken, dürfen öffnen. Das bedeutet, dass Touristen nur im Hotel zum Essen gehen können.

Auch gilt nach wie vor zwischen 21 und 5 Uhr eine Ausgangssperre. Ausländische Touristen sind zwar grundsätzlich davon ausgenommen, örtliche kann das aber auch anders geregelt sein. Maskenpflicht besteht überall im öffentlichen Raum, auch an Stränden.

→→→ Ausführliche Informationen zum Pfingsturlaub in der Türkei findet ihr bei BR24

Kurzzusammenfassung

Die Pfingstferien steht vor der Tür und viele Menschen hoffen sehnsüchtig auf Urlaub. Die Neuinfektionsraten sinken, die Impfquote steigt. Wo wird Urlaub in Bayern, im Rest von Deutschland und in Europa und der Welt möglich sein?