Es fängt bei "Bananenpflückern" an und hört bei "Drecksgesindel" noch lange nicht auf. Facebook hat derzeit einiges an Beleidigungen, Hetz-Parolen und Hassbotschaften gegen Flüchtlinge zu bieten. Wie kann das sein?
Ich sehe Hetz-Parolen auf Facebook. Was tun?
Es Facebook melden – auf den kleinen Pfeil rechts oben im Post klicken und dann auf „Beitrag melden“. Ab dann muss Facebook sich darum kümmern, dass der Post geprüft und gegebenenfalls gelöscht wird. Klar ist allerdings, dass bei weitem nicht alle dieser Kommentare auch wirklich gelöscht werden. Und genau deshalb hat mittlerweile sogar Bundeskanzlerin Angela Merkel den Facebook-Chef Mark Zuckerberg zum Handeln aufgefordert.
Und wenn Facebook nicht reagiert?
Dann passiert bisher - nichts. Der Würzburger Anwalt und Internet-Rechtsexperte Chan-jo Jun will das ändern. Er hat Strafanzeige bei der Staatsanwalt Hamburg gegen Facebook (genauer gesagt gegen dessen Hamburger Tochterfirma) gestellt. Der Vorwurf: Facebook leiste vorsätzliche Hilfe zur Volksverhetzung. Seine Kanzlei habe dem sozialen Netzwerk insgesamt 61 Fälle mit (ihrer Meinung nach) rechtswidrigen Inhalten gemeldet; nur 27 davon wurden gelöscht, der Rest sei nach wie vor verfügbar - Facebook habe es abgelehnt, sie zu löschen. Während die Staatsanwaltschaft Hamburg die Anzeige prüft, hat der Anwalt eine Website eingerichtet, auf der User rechtswidrige Inhalte melden können. Diese sollen dann an Facebook weitergegeben werden: www.anwaltsmahnung.de
Macht sich Facebook denn nicht strafbar?
Auch wenn's auf Facebook seitenweise Hassbotschaften gibt, macht sich das Netzwerk damit nicht unbedingt strafbar. Facebook ist ein Plattform-Betreiber und als solcher erst mal rechtlich davor geschützt, „für jedwede Äußerung eines Nutzers verantwortlich gemacht zu werden“, sagt Thorsten Feldmann, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Dieser Schutz gilt allerdings nur, solange Facebook nicht konkret etwas von einem rassistischen Posting weiß. Erst wenn dieser Fall eintritt, muss der Netzwerkbetreiber aktiv werden, sonst kann er rechtlich belangt werden.
Warum bleiben die Hetz-Posts meist stehen?
Zu Facebooks Gunsten kann man davon ausgehen, dass es einfach lange dauert, diese Masse von Postings zu bearbeiten. Allerdings zeigt sich auch, dass viele gemeldete Postings nach Ansicht des Netzwerks offenbar nicht gegen die Gemeinschaftsrichtlinien verstoßen, die sich Facebook selbst gegeben hat. Da steht zwar: „Facebook entfernt sämtliche Hassbotschaften, d. h. Inhalte, die Personen aufgrund der folgenden Eigenschaften direkt angreifen: Rasse, Ethnizität, Nationale Herkunft, Religiöse Zugehörigkeit, Sexuelle Orientierung, Geschlecht bzw. geschlechtliche Identität oder Schwere Behinderungen oder Krankheiten.“ Aber immer wieder zeigt sich, dass die Facebook-Kontrolleure sehr großzügig in der Auslegung sind. Beispiel: Ein Redakteur der Nachrichtenagentur dpa meldete dem Netzwerk den folgenden Kommentar auf der Seite „Flöha Sagt Nein Zum Heim“: "Anpacken -zusammendreschen und dann an einem Seil um den Hals aus Deutschland rauszerren. Sachsen bleibt Deutsch-und Deutschland auch.“ Antwort von Facebook: Verstößt nicht gegen die Gemeinschaftsrichtlinien.
Warum wird Facebook nicht von sich aus aktiv?
1. Weil es dazu rechtlich nicht verpflichtet ist (siehe Punkt oben). 2. Weil sich bei diesem Thema offenbar auch ein deutlicher kultureller Unterschied zeigt: zwischen Amerika (dem Sitz des Netzwerks), in dem traditionell der Meinungsfreiheit ein sehr sehr hoher Stellenwert eingeräumt wird. Und Deutschland, wo die Meinungsfreiheit zwar auch im Grundgesetz verankert ist (Artikel 5 GG). Wo ihr aber auch an gleicher Stelle Grenzen gesetzt werden, etwa wenn es um Jugendschutz geht oder das Recht der persönlichen Ehre. Und wo historisch bedingt auch der Tatbestand der Volksverhetzung ein anderes Gewicht hat.
Können sich Hetzer auf die Meinungsfreiheit berufen?
Das können sie nur, so lange sie bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Denn Meinungsfreiheit endet da, wo Beleidigung und Volksverhetzung anfangen. Das Problem dabei: Es gibt eine große Grauzone, in der von Fall zu Fall rechtlich geprüft und abgewogen werden muss.
Was kann solchen Hetzern passieren?
Vielen ist gar nicht bewusst, dass sie eine Straftat begehen können, wenn sie rassistische Kommentare abgeben. Aber immer wieder greifen Gerichte durch. Und auch Arbeitgeber zeigen immer häufiger klare Kante gegenüber Mitarbeitern, die im Netz hetzen.
Hetz-Parolen und ihre Folgen: Wie Gerichte und Arbeitgeber reagieren:
Ein 25-jähriger Mann aus Tettenweis im Landkreis Passau hatte in der Facebook-Gruppe "Spotted Pocking" eine zynische Sachspende für Flüchtlinge angeboten: "I hätt nu a Gasflasche und a Handgranate rumliegen für des Gfrast. Lieferung frei Haus." Zur Erklärung: "Gfrast" bedeutet "Gesindel". Das Amtsgericht Passau verurteilte ihn wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 7.500 Euro.
Das musst du wissen
- Facebook kann nicht automatisch für volksverhetzende Inhalte seinen Seiten rechtlich belangt werden.
- Wenn man Facebook Hasspostings meldet, muss das Unternehmen das prüfen.
- Wer selbst Hassbotschaften postet, kann vor Gericht kommen. Außerdem droht die Kündigung vom Arbeitgeber.
Kurzzusammenfassung
Facebook wird heftig kritisiert: Auf seinen Seiten stehen unzählige Hassposts und -kommentare, die das soziale Netzwerk nicht löscht. Rein rechtlich kann Facebook für volksverhetzende Inhalte nicht automatisch belangt werden; allerdings muss das Unternehmen gemeldete Posts prüfen. User, die selbst Hassbotschaften posten, können ihren Job verlieren und vor Gericht kommen.