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Zensus 2022 ablehnen

Kann ich meine Antworten bei der Volkszählung verweigern?

Bild: Emile Guillemot / unsplash.com

Wie viele Menschen leben in Deutschland, wie wohnen sie, was arbeiten sie - das soll der Zensus 2022 herausfinden. Die Daten aus dem Einwohnermelderegister allein reichen für die Antworten nicht aus, sagt das Statistische Bundesamt. Deswegen gibt es alle 10 Jahre eine Volkszählung. Interviewer ziehen dafür ab Mitte Mai von Haus zu Haus und stellen vielen Menschen Fragen.

Kann ich die Befragung bei der Volkszählung 2022 verweigern?

Es wird längst nicht jede(r) beim Zensus 2022 befragt. Es gibt Stichproben. In Bayern bekommen Hunderttausende Haushalte einen Brief. Der Interviewer fragt in diesem Brief nach einem Termin für einen Hausbesuch. Du kannst ihm sagen, wann es dir am besten passt; gänzlich ablehnen kannst du den Termin aber nicht. Heißt: Wer einen Brief mit einer Ankündigung zum Hausbesuch bekommt, kann die Befragung nicht verweigern. Es besteht laut Zensusgesetz eine Auskunftspflicht. Wer du zum angekündigten Termin die Tür nicht öffnest, bekommst du zunächst nur eine Erinnerung per Post.

Aber es gibt natürlich im Verwaltungsrecht Mittel, um (...) jemanden dazu zu bewegen, die Auskünfte zu erteilen bis hin zur Verhängung eines Zwangsgeldes, das so lange aufrechterhalten wird, bis die Daten dann da sind." (Projektleiter Michael Fürnrohr)

Wichtig: Du musst niemanden in deine Wohnung hineinlassen, du kannst die Antworten "zwischen Tür und Angel" geben. Irgendwelche Unterlagen brauchst du dafür nicht. Das Gespräch dauert etwa fünf bis zehn Minuten (Name, Geburtsdatum, wieviele Leute wohnen im Haushalt). Bei etwa der Hälfte aller Befragten werden danach noch einige zusätzliche Fragen gestellt, die dann aber auch online beantwortet werden können (Schulabschluss, Beruf).

Niemand muss Angaben zum Einkommen, Passwörtern, Impfstatus oder Bankverbindungen machen, und es wird auch kein Geld verlangt. Interviewer werden nicht in ihrer eigenen Nachbarschaft eingesetzt und unterliegen der Schweigepflicht.

Die Ergebnisse der Volksbefragung werden im Herbst 2023 veröffentlicht.

Kurzzusammenfassung

Wer einen Brief mit einer Ankündigung zum Hausbesuch bekommt, kann die Befragung nicht verweigern. Es besteht laut Zensusgesetz eine Auskunftspflicht. Wer du zum angekündigten Termin die Tür nicht öffnest, bekommst du zunächst nur eine Erinnerung per Post.