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Bußgeld im Winter

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn ich nur ein Guckloch freikratze?

Bild: picture alliance / dpa | Uwe Zucchi

Es gibt Bußgelder, die gibt es nur im Winter - bei Schnee, Eis und Frost. Du musst zum Beispiel darauf achten, dass du nicht mit zugeschneitem Autokennzeichen fährst. Teuer und peinlich wird es, wenn du auf Schnee mit Sommerreifen unterwegs bist. Hier verraten wir dir die Bußgelder.

Du hast nur ein kleines Guckloch in die vereiste Windschutzscheibe gekratzt und wirst von der Polizei angehalten? Das ist noch verhältnismäßig günstig. 10 Euro.

Etwas teurer wird's, wenn du Schnee nicht ordentlich von deinem Dach räumst. Der kann dem Autofahrer hinter dir gesammelt auf die Windschutzscheibe fliegen. Macht 25 Euro.

Dein Autokennzeichen ist nicht zu erkennen, weil Schnee drauf pappt? 5 Euro, wenn du von der Polizei erwischt wirst.

Was echt ziemlich gefährlich ist: Eisplatten auf dem Dach - zum Beispiel auf den Planen von LKW. Wenn die während der Fahrt herunterfallen, kann das so bösen Unfällen führen. 80 Euro und ein Punkt. Bei einem Unfall sind es sogar 120 Euro.

>> Auch interessant: Wofür stehen die Zahlen am Heizungsregler?

Skiausrüstung nicht richtig gesichert? Das kostet es!

Du bist unterwegs in den Ski-Urlaub und hast deine Ausrüstung nicht richtig auf dem Dach gesichert? Auch hier hängt es davon ab, (ob) was passiert.

- Reine Kontrolle: 35 Euro

- Ski fallen vom Dach, aber kein Unfall: 60 Euro und ein Punkt.

- Unfall wegen mies gesicherter Skier: 75 Euro und ein Punkt.

Mit Sommerreifen im Winter unterwegs - verboten?

Und was ist wenn ich im Winter mit Sommerreifen unterwegs bin? Prinzipiell gibt es in Deutschland keine Winterreifen-Pflicht in den Wintermonaten. Liegt kein Schnee, darfst du auch mit Sommerreifen unterwegs sein. Wirst du aber im Schneegestöber mit Sommerreifen erwischt, musst du 60 Euro bezahlen. Behinderst du den Verkehr, weil du zum Beispiel mit Sommerreifen eine Straße blockierst, sind es 80 Euro. Verursachst du einen Unfall kostet das 120 Euro. In allen drei Fällen bekommst du einen Punkt.

Viele Leute, die keine Garage haben, lassen ihren Wagen morgens erstmal im Stand warm laufen - damit sie vereisten Scheiben besser freikratzen können. Genau das verbietet aber die Straßenverkehrsordnung, denn alle Verkehrsteilnehmer sind dazu angehalten, unnötige Lärm- und Abgasbelästigung zu verhindern: "Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen (...)". Kostenpunkt: 80 Euro.

Die Sicht ist wegen Schnee und Nebel schlecht - trotzdem hast du dein Abblendlicht nicht eingeschaltet. Macht in geschlossenen Ortschaften 25 Euro, sonst sogar 60 Euro (und einen Punkt). Wenn sogar was passiert, kann das Bußgeld bis auf 90 Euro steigen.

>> Mehr Infos: Wischwasser im Winter - Welchen Scheibenreiniger soll ich im Winter für mein Auto nehmen?

(Sendung: Die BAYERN 3 Frühaufdreher, 19.12.2022)