Hotline 0800 / 800 3 800
WhatsApp 0174 / 33 43 900
E-Mail studio@bayern3.de
Die Frühaufdreherbis 09:00 Uhr
AviciiHey Brother
8:57 Uhr
ÁsdísAngel Eyes
8:54 Uhr
Imagine DragonsWhatever It Takes
8:49 Uhr
Purple Disco Machine x Kungs feat. Julian PerrettaSubstitution
8:45 Uhr
Ayliva & Apache 207Wunder
8:42 Uhr
mehr

Die Spionin, die aus dem Kinderzimmer kommt

3 Gründe, warum ihr die Spielzeug-Puppe "Cayla" zerstören müsst!

Bild: Vivid Cayla

Vorsicht, Puppe hört mit: Die Bundesnetzagentur hat die Spielzeug-Puppe "My friend Cayla" verboten. Eltern sollten die 90-Euro-Puppe mit Internetverbindung vernichten. Sonst machen sie sich sogar strafbar!

1. Was ist das Problem mit Cayla?

Cayla lässt sich mit dem Internet verbinden und kann so Fragen von Kindern beantworten, z.B. "Wo steht der Eiffelturm?" Problem: In der unschuldig aussehenden Puppe versteckt sich offenbar eine Sendeanlage, die  gegen den §90 des Telekommunikationsgesetzes verstößt. Das schreibt das Portal netzpolitik.org. Demnach sei nicht nur die Verbreitung des Spielzeugs verboten, sondern auch der Besitz. Folge: Die Puppe werde vom Markt genommen und betroffene Eltern werden dazu aufgefordert, sie zu vernichten. Der Verkauf und Besitz einer verbotenen Sendeanlage kann mit einer Strafe von bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden.

2. Wo landen die abgehörten Daten?

"My Friend Cayla" greift zur Kommunikation auf das Wissen von Google und Wikipedia zurück. Die Puppe ist via Bluetooth über das Smartphone oder den Tablet-Computer mit dem Internet verbunden. Sobald ihre Halskette rot leuchtet, steht sie auf Empfang und übermittelt das Gesagte an die Firma ToyQuest mit Sitz in China. Die nur auf der Internetseite abrufbaren Datenschutzbestimmungen erlauben es dem Unternehmen, die Audiodateien oder Transkriptionen des Gesagten an Drittunternehmen weiterzuleiten. In den Datenschutzrichtlinien des Herstellers steht außerdem, dass auch Kontakte aus dem Endgerät an das Unternehmen übertragen werden.

3. Was ist an "Cayla" so anders als z.B. an Amazons "Echo"?

Das Problem an Cayla ist, dass sie nicht als Sendeanlage erkennbar ist. Cayla ist eine "versteckte, sendefähige Anlage". Dass sie Räume abhören und Daten weiterleiten kann, sehen Menschen nicht auf den ersten Blick. Sind Abhöranlagen als harmlose Gegenstände getarnt, sind dem Gesetz zufolge Einfuhr, Herstellung und Vertrieb illegal. Ein Sprecher der Bundesnetzagentur sagt: "Es ist egal, was für ein Gegenstand das ist. Das kann auch ein Aschenbecher sein oder ein Feuermelder." In Caylas Fall ist der Behörde zufolge außerdem die Bluetooth-Verbindung nicht gut genug vor Personen geschützt, die Gespräche abhören wollen.

Kurzzusammenfassung

Vorsicht, Puppe hört mit: Die Bundesnetzagentur hat die Spielzeug-Puppe "My friend Cayla" verboten. Eltern sollten die 90-Euro-Puppe mit Internetverbindung vernichten. Sonst machen sie sich sogar strafbar!

Jetzt auf Facebook kommentieren!
0
0
0