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Steuern und Haftung eBay Kleinanzeigen

Muss ich Steuern bezahlen, wenn ich privat bei eBay Kleinanzeigen oder Vinted verkaufe?

Bild: picture alliance / Bildagentur-online/Schöning

Egal ob eBay oder Vinted – gebrauchte Sachen kaufen und verkaufen macht Sinn. Wenn du allerdings häufiger Dinge bei eBay verkaufst, musst du das möglicherweise dem Finanzamt melden. Und um eventuelle Haftung auszuschließen, solltest du diese Sätze immer mit reinschreiben. 

Grundsätzlich gilt: Wer bei eBay Kleinanzeigen oder anderen Online-Flohmärkten professionell verkauft, muss das dem Finanzamt melden und Steuern zahlen.
Dafür gibt es seit 2023 sogar ein eigenes Gesetz, das
"Plattformen-Steuertransparenz-Gesetz". 

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Wieviel darf ich privat verkaufen - wo ist die Grenze?

Die Faustregel lautet: Wer mehr als 30 Transaktionen im Jahr hat oder mehr als 2.000 Euro damit einnimmt, der wird ans Finanzamt gemeldet. Das heißt aber nicht, dass du dann sofort darauf Steuern zahlen musst. Aber das Finanzamt wird sich dich dann etwas näher anschauen und checken, WAS du so verkaufst.

Verkaufst du immer wieder die gleichen Dinge oder viele Antiquitäten und Schmuck, dann wirst du vermutlich als gewerblich eingestuft. Verkaufst du dein gebrauchtes Handy, den alten Schrank vom Dachboden und die Klamotten deiner Kinder, sieht das sehr nach einem Privat-Verkauf aus. Dann bleibt für dich alles wie bisher - auch wenn du über den Grenzen liegst.

Indizien für das Finanzamt sind etwa die Anzahl der Verkäufe, viele Bewertungen, aufwendige Angebotsplatzierungen, hohe Umsätze und der Zeitpunkt des Verkaufs." (Stiftung Warentest)

Finanzamt: Wann bin ich ein gewerblicher Verkäufer?

Du könntest als gewerblicher Verkäufer eingestuft werden, wenn du ...

- Artikel kaufst, um sie rasch wieder zu verkaufen

- immer wieder die gleichen Artikel verkaufst

- selbstgemachte Artikel verkaufst

- ähnliche Artikel in hoher Stückzahl im Angebot hast

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Wichtig: Wenn du ein gewerblicher Verkäufer bist, solltest du nicht warten bis sich das Finanzamt bei dir meldet. Du solltest dann lieber ein Gewerbe selbst anmelden. Sonst drohen dir neben einer Steuernachzahlung auch Bußgelder. 

Haftung beim Privatverkauf ausschließen

Vielleicht hast du diesen Satz auch schon mal in deine Kleinanzeige geschrieben: "Das ist ein Privatverkauf, keine Garantie, keine Rücknahme"

Soll heißen: Wir sind hier auf einem Flohmarkt, wenn dir das Teil doch nicht gefällt oder es dir nach ein paar Tagen kaputt geht, kannst du es nicht einfach zurückgeben.

Die Formulierung ist juristisch aber nicht sauber - im blödsten Fall musst du den Artikel auch Monate nach dem Verkauf zurücknehmen, wenn er kaputt geht oder die Reparatur bezahlen.

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu gehen, rät die Stiftung Warentest zu dieser Formulierung: "Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus. Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzung von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneingeschränkt."

Genaue Beschreibung ist Pflicht

Wenn etwas kaputt ist, sollte das aber immer detailliert in der Anzeige stehen. Am besten fotografierst du zusätzlich die Stellen am Artikel, die nicht in Ordnung sind. 

Wenn du nicht weißt, ob der Artikel funktioniert (zum Beispiel, weil du ihn geerbt hast), schreibst du das genau so dazu. Dann weiß der Käufer, dass er ein gewisses Risiko eingeht.

Kurzzusammenfassung

Egal ob Verkäufe bei eBay und vinted oder Vermietungen bei Airbnb – die Plattformen müssen melden, wenn du dort hohe Gewinne machst. Aber echte private Verkäufer haben weiterhin nichts zu befürchten - es ändert sich nichts für euch.