Hotline 0800 / 800 3 800
WhatsApp 0174 / 33 43 900
E-Mail studio@bayern3.de
Alle Hits von heute - am Vormittagbis 12:00 Uhr
OneRepublicRunaway
11:22 Uhr
RihannaDon't stop the music
11:18 Uhr
Rema feat. Selena GomezCalm Down
11:14 Uhr
Kygo x Ava MaxWhatever
11:10 Uhr
Michael SchulteBack To The Start
11:07 Uhr
mehr

Fotografieren in den Ferien

Damit Fotos aus dem Urlaub wirklich Spaß machen!

colourbox

Mit dem Handy die schönsten Momente festhalten und mit Freunden teilen, das gehört einfach zum Urlaub dazu. In unseren Bilder stecken die Erinnerungen an Spaß am Strand, Lachen im Pool, Feiern im Club. Doch 3 Dinge legen wir allen Gute-Laune-Fotografen ans Herz ... 

1. Eigentlich müsste man ja fragen ...

Klingt krass, wenn man sich einen vollen Hotel-Pool vorstellt oder den Trubel am Strand, aber rein rechtlich gesehen, müsstet ihr die fragen, die mit auf dem Bild sind. Also generell gilt: Jeder hat das Recht am eigenen Bild. Wenn ihr die Bilder nur in eurem privaten Fotobuch verwenden wollt, ist das ja meist kein Problem.
Etwas ganz anderes ist es, wenn ihr die Fotos, auf denen Dritte abgebildet sind, in sozialen Medien teilen wollt - sei es Instagram, Snapchat oder Facebook. Denn, wenn es jemand in Ordnung findet, dass ihr ein Bild macht, heißt das nicht, dass er damit seine Erlaubnis erteilt, dass das Foto auch ins Internet hochgeladen wird. Dazu schreibt Finanztest: 

"Dafür brauchen der Fotograf oder die Person, die hochlädt, eine weitere Erlaubnis. Das gilt sowohl für das Internet als auch für klassische Medien."

Das gilt auch, wenn man die Bilder "nur" per WhatsApp an Freunde zu Hause verschickt.

Wenn ihr Bilder von Kindern macht, solltet ihr ganz besonders vorsichtig sein - hier müssen immer die Sorgeberechtigten zustimmen, Kinder ab 14 Jahren müssen zudem auch selbst zustimmen, schreibt Finanztest.

Aber keine Angst: Wenn ihr Dritte nur als zufälliges Beiwerk in einer Stadt oder auf einem Konzert fotografiert, dann dürft ihr die Bilder ganz entspannt machen und auch verbreiten.

2. Wenn ihr Urlaubsfotos postet, freut sich vielleicht der Einbrecher

Die ganze Familie entspannt sich am Pool und zu Hause ist niemand: Wer viel auf sozialen Netzwerken postet, liefert Einbrechern oft unfreiwillig wichtige Informationen. Was früher der überfüllte Briefkasten war, sind heute Posts auf Facebook, Instagram und Co. Besser: Schickt die Bilder an einzelne Personen oder Gruppen, postet erst nach dem Urlaub oder sorgt per Privatsphäre-Einstellungen bei Facebook dafür, dass nicht alle die Bilder zu sehen bekommen.

3. Vorsicht beim Eiffelturm bei Nacht und in griechischen Häfen!

Manche Orte und Sehenswürdigkeiten dürft ihr einfach nicht fotografieren und posten. Militäranlagen zum Beispiel, klar. Aber auch den Eiffelturm bei Nacht darf man nicht ablichten und die Bilder verbreiten, denn die Beleuchtung des weltberühmten Turms ist seit 1985 urheberrechtlich geschützt. In größeren griechischen Häfen und auf griechischen Flughäfen solltet ihr besser keine Bilder machen, wie das Auswärtige Amt warnt. Die Griechen unterstellen euch Spionage, wenn ihr es dennoch tut.

Kurzzusammenfassung

Fotos am Pool, Pics vom Strand oder Selfies vor Sehenswürdigkeiten: Auch hier gilt das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild. Laut Finanztest müsste man in bestimmten Fällen alle Abgebildeten um Erlaubnis fragen - für das Foto und für das Verbreiten in sozialen Medien.  

Jetzt auf Facebook kommentieren!
0
0
0