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FAKT oder FAKE?

Weihnachten: Geschenke umtauschen geht immer - wirklich?

Bild: colourbox / BAYERN 3 (Michael Pustal)

Es gibt viele Gründe, warum du ein Weihnachtsgeschenk am liebsten gleich wieder umtauschen willst: Die geschenkte Krawatte ist häßlich, das Buch hast du schon und das mit der CD war bestimmt nett gemeint - aber du hast gar keinen CD-Player. Aber was nicht gefällt, kann ja umgetauscht werden! Wirklich? Immer?

Was nicht gefällt, kann umgetauscht werden - dieser Mythos hält sich, aber er stimmt nicht! 

Im Kaufhaus gekauft? Kein gesetzliches Umtauschrecht! 

Grundsätzlich gilt im Kaufhaus: Gekauft ist gekauft. Wenn das Geschenk (die Ware) nicht beschädigt ist, besteht prinzipiell kein gesetzliches Umtauschrecht. Aber:

Viele Händler bieten einen Rückgabe-Service dennoch an, vorausgesetzt, man kann den Kassenbon vorlegen." (Constantin von Piechowski, Rechtsanwalt)

Wenn du also das gleiche Buch zum zweiten Mal bekommen hast, frag einfach im Buchladen nach. Viele Händler sind - gerade jetzt kurz nach Weihnachten - kulanter als sie es vom Gesetz her sein müssten. Ob sie das Buch umtauschen, dir das Geld zurückgeben oder einen Gutschein anbieten, bleibt ihnen aber selbst überlassen.

Bild: colourbox.com

Geschenk online gekauft? Du hast eine Widerrufsfrist!

Als Online-Käufer hast du mehr Rechte. Wer online bestellt, hat grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Das gilt 14 Tage (ab dem Zustelldatum!). Wichtig ist also, dass die Widerrufsfrist an den Weihnachtsfeiertagen noch nicht abgelaufen ist. Es gibt allerdings Dinge, bei denen das Widerrufsrecht nicht greift: zum Beispiel aufgerissene CD-Verpackungen, personalisierte Waren, Gutscheine oder Blumen.

Neben diesem gesetzlichen Widerrufsrecht bieten viele Online-Händler zusätzlich ein freiwilliges Umtauschrecht an - meist 30 Tage lang. Check dazu unbedingt die Seite des Händlers. Um Weihnachten herum wird dieser Zeitraum in der Regel noch einmal verlängert: Bei Amazon, Apple oder Otto kannst du zum Beispiel bis Ende Januar 2023 umtauschen. Wichtig: Die Ware muss in dem Zustand sein, in dem sie bei dir oder dem Schenkenden angekommen ist.

Bild: colourbox.com

Ware kaputt? Nutze die Gewährleistung!

Wichtig! Wenn die neue Playstation nicht funktioniert oder der verschenkte Pullover ein Loch hat, dann hast du in jedem Fall klar definierte Rechte! Dann gilt die Gewährleistung. Die ist gesetzlich vorgeschrieben - und gilt unabhängig davon, ob du das Geschenk online oder im "normalen" Laden gekauft hast.

Der Händler muss in den ersten zwei Jahren ein defektes Gerät oder den Pulli mit Loch in Ordnung bringen - also reparieren, umtauschen oder zurücknehmen. Wichtig: In den ersten zwolf Monaten nach dem Kauf (früher waren es nur sechs) wird davon ausgegangen, dass die Ware tatsächlich schon zum Zeitpunkt des Kaufs defekt war. Du musst dich also um nichts kümmern. Nach zwölf Monaten allerdings musst DU gegenüber dem Verkäufer beweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat.

Kurzzusammenfassung

Du möchtest Ware umtauschen, weil sie nicht gefällt? Online gibt es eine Widerrufsfrist, im Ladengeschäft musst du auf die Kulanz des Händlers hoffen.