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Pflichten eines Taufpaten

Muss ich mich wirklich ein Leben lang um mein Patenkind kümmern?

Bild: unsplash.com / David Straight

Wer wird Taufpate, wer wird Taufpatin? Normalerweise wählen Eltern für ihr Kind einen guten Freund. Aber was darfst du von einem Taufpaten erwarten? Und wichtig für alle Paten: Welche Pflichten hast du eigentlich zwingend?

1. Muss ich mich um das Patenkind sorgen, wenn die Eltern sterben?

Viele Paten denken, dass sie im Todesfall der Eltern automatisch die Vormundschaft oder gar das Sorgerecht ihres Patenkindes übertragen bekommen. Das ist falsch! Es handelt sich bei der Patenschaft um eine rein moralische (beziehungsweise kirchliche) Verpflichtung.

Paten haben heute keinerlei Pflichten mehr gegenüber ihren Patenkindern – anders als früher, als sie auch als potentielle Versorger im Todesfall der leiblichen Eltern fungierten.

Wenn Eltern und Paten möchten, dass die Paten sich nach einem Tod der Eltern auch um das Kind kümmern können, dann müsst ihr das zusätzlich schriftlich festlegen. Dies passiert in der Regel in einem handgeschriebenen Testament oder kann mit Hilfe eines Notars geregelt werden.

Pate zu sein - das ist heute vor allem eine große Ehre, eine Würdigung der Freundschaft zwischen Eltern und Paten.“ (Thies Gundlach, Theologe)
Bild: unsplash.com / Joe Flobrant

2. Patenschaft - ein Leben lang?

In der katholischen Kirche kann der Pate bei der Firmung entweder bestätigt oder neu bestellt werden. Dann gilt das Amt lebenslang. In der evangelischen Kirche endet das Patenamt offiziell mit der Konfirmation. 

3. Kann man eine Patenschaft auch wieder auflösen?

Wenn Eltern und Paten sich zoffen oder die Eltern enttäuscht davon sind, wie der Pate sein Amt ausübt, dann kann eine Patenschaft auch wieder aufgelöst werden. Aber: Grundsätzlich kann eine Patenschaft nicht gegen den Willen des Paten aufgelöst werden. Sie kann von den Eltern des Patenkindes auch nicht wieder aberkannt werden. 

Wichtig: Wenn du als Pate aus der Kirche austrittst, dann ruht das Patenamt. Außerdem kannst du das Patenamt auflösen lassen. Einem solchen Wunsch entspricht die Kirche auf Antrag meistens.

Kurzzusammenfassung

Paten haben heute keinerlei Pflichten mehr gegenüber ihren Patenkindern – anders als früher, als sie auch als potentielle Versorger im Todesfall der leiblichen Eltern fungierten. Wenn Eltern und Paten möchten, dass die Paten sich nach einem Tod der Eltern auch um das Kind kümmern können, dann müsst ihr das zusätzlich schriftlich festlegen.