Hotline 0800 / 800 3 800
WhatsApp 0174 / 33 43 900
E-Mail studio@bayern3.de
Die Frühaufdreherbis 09:00 Uhr
Carly Rae JepsenCall me maybe
6:25 Uhr
Tom GregoryRiver
6:23 Uhr
Teddy SwimsLose Control
6:20 Uhr
MadonnaHung Up
6:17 Uhr
James ArthurImpossible
6:12 Uhr
mehr

FAKT oder FAKE?

Muss ich bei einer Retoure die Original-Versandverpackung verwenden?

Bild: picture alliance / Andrea Warnecke / BAYERN 3 (Michael Pustal)

Der neue Fernseher fürs Wohnzimmer, die coolen Sneaker aus dem Internet oder das Designer-Bike - fast alles, was du online bestellst, kommt in Kartons zu dir. Aber was ist, wenn dir das bestellte Produkt nicht gefällt oder wenn es beschädigt bei dir ankommt? Musst du eine Retoure wirklich im Original-Versandkarton zurückschicken (wie das manche Händler in ihren AGB verlangen)?

Nein, das musst du nicht. Ein Rück­versand zum Hersteller oder Onlinehändler ist auch ohne den ursprünglichen Verpackungskarton völlig in Ordnung. Eine gesetzliche Pflicht zur Nutzung des Originalversandkartons gibt es nicht. Aber es ist natürlich clever, dass du die Ware erstmal ein paar Tage ausgiebig testest und checkst, ob alles okay ist - bevor du den Karton in die Papiertonne wirfst oder für etwas anderes verwendest. Denn gerade bei zer­brech­licher Ware ist es sinnvoll, dass du bei einem Widerruf oder einer Retoure den original Karton nutzt. Verpflichtet bist du dazu aber nicht - hat zum Beispiel das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gesagt.

Der Kunde sei (...) nicht verpflichtet, sämtliche Verpackungsmaterialien an die Beklagte zurückzusenden, um von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen." (OLG Frankfurt am Main, Az. 1 U 127/05)

Rein theoretisch ist es möglich, dass der Händler einen sogenannten Wertersatz verlangen kann, wenn du nicht den Originalkarton für die Rücksendung benutzt. Dafür muss er allerdings nachweisen, dass seine Verpackung einen besonderen Wert hat - im Vergleich zu einem normalen Karton. Dieser Aufwand dürfte aber vermutlich jedem Händler zu hoch sein.

Ergänzung: 

Da es drüben bei Facebook einige Missverständnisse gibt, um welche Verpackung es hier geht, haben wir auch in der Überschrift noch einmal verdeutlicht: Es geht um den Versandkarton! Also den Karton, der das eigentliche Produkt des Herstellers vor Transportschäden schützt. Es geht nicht um die Schachtel des Herstellers, in der zum Beispiel dein neues Handy liegt.

Kurzzusammenfassung

Nein, das musst du nicht. Ein Rück­versand zum Hersteller oder Onlinehändler ist auch ohne den ursprünglichen Versand­karton völlig in Ordnung. Eine gesetzliche Pflicht zur Nutzung des Originalkartons gibt es nicht.