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Sturm und umgestürzte Bäume

Unwetter: Welche Versicherung zahlt welchen Schaden?

Bild: picture alliance / rtn - radio tele nord | rtn, peter wuest

Sturmschäden oder ein Keller voller Wasser: Ein Unwetter kann teuer werden. Aber wer zahlt für Schäden durch Orkane, Gewitter, Starkregen? Und was solltet ihr bei der Beseitigung beachten?


Welche Versicherung zahlt bei Unwetter?

Eine Universalversicherung gegen Unwetterschäden gibt es nicht, mehrere Versicherungsarten teilen sich die Risiken. Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Haus auf. Die Hausrat-Versicherung ist zuständig, wenn bewegliche Gegenstände wie Möbel, Teppiche oder technische Geräte durch Regen oder Sturm in Mitleidenschaft gezogen wurden.

Für Schäden an Fahrzeugen kommt die Teil- oder Vollkaskoversicherung auf. Werden andere verletzt – etwa durch einen heruntergefallenen Blumentopf – übernimmt die private Haftpflichtversicherung den Ausgleich. Bei Mehrfamilienhäusern ist in diesem Fall die Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung zuständig.

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Welche Schäden zahlt die Gebäudeversicherung?

Sturmschäden am Gebäude – wie abgedeckte Dächer oder durch Regenwasser beschädigte Wände – sind grundsätzlich durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, die der Eigentümer der Immobilie abschließt. Voraussetzung: Der Sturm muss mindestens die Windstärke acht haben. Den Nachweis der Sturmstärke muss in der Regel der Versicherte erbringen, dabei helfen zum Beispiel Daten von Wetterämtern oder Medienberichte vom Unglückstag.

Auch wenn der Blitz einschlägt und einen Brand entfacht, übernimmt die Gebäudeversicherung die Regulierung. Aber: Gewitterschäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss werden nur von der Gebäudeversicherung übernommen, wenn eine sogenannte Überspannungsklausel vereinbart wurde. Der Tipp des Bundes der Versicherten: Bei Vertragsabschluss darauf achten, dass die Überspannungsschäden bis zur Versicherungssumme gedeckt sind und zwar unabhängig vom Ort, an dem der Blitz eingeschlagen hat. Nur so sind auch Schäden versichert, die durch Überspannung an einem anderen Ort im Stromnetz entstanden sind.

Nicht versichert sind dagegen sogenannte Elementarschäden durch ins Gebäude eindringendes Wasser von der Straße oder durch Überflutungen. Wer diese abdecken möchte, benötigt eine zusätzliche Elementarversicherung.

Wann braucht ihr eine Elementarschaden-Versicherung?

Die Elementarschadenversicherung wird als Zusatzbaustein zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung angeboten. Sie schützt vor finanziellen Folgen von Naturereignissen, wie Überschwemmung, Erdbeben, Schneemassen und Hochwasser - aber nur, wenn das Wasser an die Oberfläche gelangt ist. Dagegen sind Schäden, die zum Beispiel durch Grundwasser entstanden sind, dass von unten in das Mauerwerk drückt, nicht versichert. Die Beweislage, ob es sich um Oberflächenwasser handelt oder nicht, ist dabei oft schwierig. Die Beitragshöhe hängt von der Größe der Immobilie und der geografischen Lage des Hauses ab. Das Problem: Häuser in Risikolagen werden oft nur gegen viel Geld oder gar nicht versichert. Auch wer schon mal von einem Elementarschaden betroffen war, findet unter Umständen keinen neuen Versicherer.

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Was übernimmt die Hausratversicherung?

Sie greift grundsätzlich dann, wenn eure Möbel und andere Einrichtungsgegenstände beschädigt werden. Falls das Haus geräumt werden muss, übernimmt die Hausratversicherung für gewisse Zeit auch die Kosten für Hotelübernachtungen, Aufräumarbeiten sowie Transport und Lagerung von Möbeln.

Wer allerdings trotz eines Sturms Fenster oder Türen offen gelassen hat, bekommt kein Geld von der Versicherung.

Wer zahlt für Schäden am Auto?

Schäden durch herabstürzende Dachziegel, Äste, abknickende Bäume deckt die Teilkasko-Versicherung. Allerdings auch nur, wenn der Sturm mindestens Stärke 8 hatte. Auch wenn Hagel und Überschwemmungen das Fahrzeug lädieren, springt die Teilkasko-Versicherung ein.

Vorsicht bei von Hochwasser gefährdeten Gebieten: Die Versicherung kann die Regulierung ganz oder zum Teil verweigern, wenn das Fahrzeug trotz polizeilicher Warnung in einem durch Hochwasser gefährdeten Gebiet abgestellt wurde.

Eine Vollkasko-Versicherung zahlt Schäden dagegen unabhängig von der Windstärke und greift auch, wenn der Schaden selbst verschuldet ist. Versichert ist in der Regel allerdings nicht der Wiederbeschaffungswert, sondern nur der Zeitwert des Wagens.

Was tun, wenn ein Schaden eingetreten ist?

Meldet die Schäden dem Versicherer und klärt das weitere Vorgehen ab. Beispielsweise, ob ihr selbst einen Handwerker beauftragen sollt oder die Versicherung erst einen Gutachter schickt. Lasst euch das schriftlich von der Versicherung geben!

Beseitigt Gefahrenquellen sichert euch ab, dass kein weiterer Schaden entsteht. Also das Dach notdürftig abdichten, mit Wasser vollgelaufene Keller ausschöpfen. Denn Versicherte haben eine Schadensminderungspflicht. Sie müssen Notmaßnahmen ergreifen, um weitere Schäden zu vermeiden. Aber bitte keine kaputten Gegenstände wegwerfen, sondern alle Veränderungen dokumentieren.

Schäden zum Beispiel mit Fotos und Videos möglichst detailliert festhalten. Auch Zeugen können im Streitfall hilfreich sein, deshalb wenn möglich auch Namen und Kontaktdaten notieren

Oft schickt der Versicherer einen Regulierer vorbei, der sich den Schaden anschaut. Vorsicht: Dieser Regulierer ist kein unabhängiger Gutachter: Er wird vom Versicherer bezahlt und vertritt dessen Interessen.

Wird ein Handwerker nach Rücksprache mit der Versicherung mit der Reparatur und Beseitigung der Schäden beauftragt, sollte der Auftrag hinsichtlich Umfang, Termin und Kosten so genau wie möglich erteilt werden. Das beugt Missverständnissen vor.

Kurzzusammenfassung

Eine Universalversicherung gegen Unwetterschäden gibt es nicht, mehrere Versicherungsarten teilen sich die Risiken. Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Haus auf. Die Hausrat-Versicherung ist zuständig, wenn bewegliche Gegenstände wie Möbel, Teppiche oder technische Geräte durch Regen oder Sturm in Mitleidenschaft gezogen wurden.