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Supermarkt wird zum Wertstoffhof

Kaputte Toaster und Rasierer kannst du jetzt auch im Supermarkt zurückgeben!

Bild: picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt

Die Rückgabe und Entsorgung kaputter Elektrogeräte wird ab dem 1. Juli deutlich unkomplizierter. Dann müssen auch Supermärkte und Discounter defekte Wasserkocher, Toaster und Elektrorasierer zurücknehmen. Zu groß dürfen die Geräte aber nicht sein.

Das Entsorgen von kleineren Elektrogeräten wird in Deutschland ab dem 1. Juli deutlich stressfreier - zumindest für dich als Verbraucher. Sind bisher defekte Toaster oder Waffeleisen etwa aus Bequemlichkeit im Hausmüll gelandet oder wegen der Entfernung zum Wertstoffhof im Keller gebunkert worden, kannst du sie nun in Discountern und Supermärkten abgegeben. Allerdings dürfen die Geräte nicht zu groß und der Laden nicht zu klein sein.

Welche Elektrogeräte kann ich im Supermarkt zurückgeben?

Händler müssen künftig Altgeräte mit Abmessungen bis zu 25 Zentimeter Kantenlänge zurücknehmen – das können Handys, Sandwichmaker oder Lockenstäbe sein. Das gilt auch, wenn du dir gar kein neues Gerät dort kaufst. Bei größeren Geräten wie Computern oder Fernsehern besteht die Rücknahmepflicht nur beim Kauf eines neuen Geräts der gleichen Art. Die Rücknahmepflicht ist auf drei Geräte pro Geräteart beschränkt.

Welche Supermärkte und Discounter müssen Elektroschrott annehmen?

Das neue Gesetz gilt für Supermärkte und Discounter mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern – wenn sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen. Es reicht schon, wenn es sich um elektrische Zahnbürsten handelt.

Aldi und Lidl versprechen unkomplizierte Rücknahmen in allen Märkten, ebenso Edeka und Rewe mit seinen Töchtern Netto und Penny. In der Regel kannst du dich einfach an der Kasse mit einem zu entsorgenden Gerät melden. Dann wird die Rücknahme geprüft wird. 

Kurzzusammenfassung

Händler müssen künftig Altgeräte mit Abmessungen bis zu 25 Zentimeter Kantenlänge zurücknehmen – das können Handys, Sandwichmaker oder Lockenstäbe sein. Das neue Gesetz gilt für Supermärkte und Discounter mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern.