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Flug in den Urlaub verschoben

Welche Rechte haben Passagiere, wenn ihr Flug verschoben wird?

Bild: unsplash.com / Efe Kurnaz

Statt am Freitag startet der Urlaubsflieger erst am Samstag - oder der Abflug wird vom frühen Morgen in den späten Abend verlegt: Solche Änderungen kommen immer wieder vor. Für Betroffene ist das ärgerlich - diese Rechte habt ihr als Passagier.

Flug verschoben - Welche Rechte habe ich als Passagier?

Viele von euch sind verunsichert, ob und in welchem Maße sie Änderungen der Flugzeiten oder gar des Reisetages hinnehmen müssen. Faustregel: Bis zu drei Stunden müsst ihr euch bieten lassen. Die Verlegung eines Fluges vom Morgen auf den Abend ist dagegen eine wesentliche Änderung der Flugzeit - ihr könnt kostenfrei stornieren. 

Auch für Pauschalurlauber gilt: Sie können in einem solchen Fall von ihrem Reisevertrag zurücktreten, wenn der Flug als Reiseleistung des Pakets durch eine Verschiebung erheblich beeinträchtigt ist.

Vom Flug zurücktreten - oder "nur" als Reisemangel melden?

Natürlich ist es meganervig, wenn der Flug sich um einen Tag verschiebt - die meisten von euch werden deswegen trotzdem nicht den ganzen Urlaub stornieren wollen. Deshalb gilt: Wenn du wirklich in den Urlaub willst, dann reklamiere die Verspätung/Verschiebung umge­hend als Reise­mangel beim Veranstalter. Dann kannst du nachträglich eine Entschädigung einfordern.

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Flugzeitverschiebungen muss man nicht einfach so hinnehmen. Viele Reiseveranstalter berufen sich da auf das Kleingedruckte und behaupten, dass sie mal eben eine Flugzeit vom Morgen auf den Abend legen dürfen - oder umgekehrt. Das geht natürlich nicht. Das geht nur in kleinen Grenzen: also, wenn ein Flug mal um eine oder zwei Stunden verschoben wird. Wenn es zu einer großen Verschiebung kommt, dann kann man sagen: Damit bin ich nicht einverstanden und macht eine Preisminderung geltend. In Extremfällen kann man sogar selbst aktiv werden: Wenn man zum Beispiel sagt: Nein, ich will nicht erst morgen zurückfliegen, sondern heute. Dann kann man sich selbst einen Ersatzflug buchen, muss aber vorher dazu auffordern, die eigentlich gebuchte Flugleistung zu bekommen - und wenn der Reiseveranstalter dann "Nein" sagt, darf man selbst für Abhilfe sorgen!" (BAYERN 3 Reise-Experte Kay Rodegra)

Kurzzusammenfassung

Statt am Freitag startet der Urlaubsflieger erst am Samstag - oder der Abflug wird vom frühen Morgen in den späten Abend verlegt: Änderungen wie diese kommen in diesen Sommerferien regelmäßig vor. Für Betroffene ist das ärgerlich - diese Rechte hast du als Passagier.