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Gastkind im Urlaub

Fremdes Kind mit in den Urlaub nehmen? Das solltest du beachten!

Bild: colourbox.com

Ihr plant gerade euren Sommerurlaub - und der beste Freund deines Kindes will mit euch kommen? Dann braucht es natürlich erstmal das Okay seiner Eltern. Wichtig sind aber auch Dokumente wie Pass und eine Reisevollmacht. Was du unbedingt beim Urlaub mit einem Gastkind beachten solltest!

Welche Dokumente des Gastkindes sollte ich mit in den Urlaub nehmen?

Wichtig ist der Ausweis des Gastkindes. Außerdem Kopien der Geburtsurkunde sowie der Personalausweise der Eltern. Nur für den Fall, dass mal ein Grenzbeamter mißtrauisch wird. Better safe than sorry! Die Krankenkasse-Karte des Gastkindes könnte in einem Notfall wichtig werden. Lass dir außerdem unbedingt eine schriftliche Reisevollmacht von allen (!) Erziehungsberechtigten des Kindes geben - ganz besonders bei Scheidungskindern. In dieser Vollmacht sollte stehen, dass du Entscheidungen zu "elterliche Sorge" und zur "medizinischen Versorgung" treffen darfst.

Was bedeutet Reisevollmacht?

Reisevollmacht bedeutet: Du hast für das "fremde" Kind die Aufsichtspflicht - im gleichen Rahmen wie für dein eigenes Kind. Du darfst dann entscheiden: Wann wird abends geschlafen oder wie lange bleibt ihr gemeinsam auf dem Fest am Urlaubsort? Was du auf keinen Fall machen darfst: Dinge entscheiden, die über den eigentlichen Urlaub hinausgehen. Ein Beispiel: Einem fremden Kind im Urlaub ein Tattoo zu erlauben.

Was ist, wenn das Gastkind sich verletzt oder krank wird?

Sei bei einem fremden Kind noch vorsichtiger als bei deinem eigenen. Gehe im Zweifel lieber einmal mehr zum Arzt. Obwohl du ja die Erlaubnis zur medizinischen Versorgung durch die Reisevollmacht hast, gilt: Kläre jede Behandlung des Kindes bei einem Arzt oder im Krankenhaus unbedingt mit den erziehungsberechtigten Eltern ab!

>> Mehr Infos: Warum hat Bayern immer so spät Sommerferien? 

Was ist, wenn das Gastkind im Urlaub etwas kaputt macht?

Grundsätzlich gilt: Kinder unter sieben Jahren können niemals für ihre Taten verantwortlich gemacht werden (im Straßenverkehr liegt die Altersgrenze sogar bei zehn Jahren). In einem solchen Fall wird geprüft, ob du als Erwachsener deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Sollte das so sein, übernimmt deine Haftpflichtversicherung den Schaden. Solltest du aber alles korrekt gemacht haben, bleibt der Geschädigte theoretisch auf seinem Schaden sitzen. (Viele moderne Haftpflichtversicherungen übernehmen die Kosten dann häufig trotzdem.)

Ist das Gastkind allerdings schon so alt, dass es für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann, dann haftet das Kind auch selbst. In einem solchen Fall springt die Haftpflichtversicherung seiner Eltern ein. So sie denn eine abgeschlossen haben. Deswegen gilt: Checke vor dem Urlaub unbedingt, ob es eine solche Haftpflichtversicherung gibt!

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Kurzzusammenfassung

Wenn du mit einem Gastkind in den Urlaub fährst, nimm den Ausweis des fremden Kinds mit. Außerdem eine schriftliche Reisevollmacht seiner Eltern. In dieser Vollmacht sollte stehen, dass du Entscheidungen zu "elterliche Sorge" und zur "medizinischen Versorgung" treffen darfst.